Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Antrag auf Teilungsgenehmigung
(Ausstellung eines Zeugnisses bzw. Negativattestes)
| Durch die zum 01.01.1998 in Kraft getretenen Neuregelungen des BauGB besteht keine gesetzliche planungsrechtliche Teilungsgenehmigungspflicht mehr (§ 19 Abs. 1 BauGB). | |
| Auf Antrag eines Beteiligten ist jedoch ein Zeugnis nach § 20 Abs. 2 BauGB (Negativattest) auszustellen, da anderenfalls die Teilung grundbuchmäßig nicht vollzogen werden kann. | |
| Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde. Eine Weiterleitung an das Landratsamt Kamenz ist nicht mehr notwendig. | |
| Wenn ein Kaufvertrag bereits vorliegt kann eine Antragstellung auch durch den entsprechenden Notar vorgenommen werden. | |
| Benötigt werden: | |
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ein aktueller Lageplan mit rot eingezeichneter Teilungslinie (zu erhalten beim Staatlichen Vermessungsamt Kamenz, Außenstelle Radebeul, Dresdener Straße 78, 01445 Radebeul) |
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wenn vorhanden, Kopie des Kaufvertrages |
| - | Kopie des Grundbuches (nur Flurstück und Eigentümer) |
| - | Folgendes Formular bitte vollständig ausfüllen: |