Weitere Formulare
Jeder Hundehalter ist steuerpflichtig. Als Hundehalter bzw.
Hundehalterin gilt, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner
Haushaltsangehörigen für Zwecke der persönlichen Lebensführung in seinem
bzw. Ihrem Haushalt aufgenommen hat.
Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht innerhalb von zwei
Wochen abgegeben wird.
Folgendes Formular bitte vollständig ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an die Stadtverwaltung Radeberg senden oder direkt im Bürgerbüro der Stadtverwaltung einreichen.
Wichtig:
Jeder steuerpflichtige Hund benötigt eine Hundesteuermarke! Siehe auch
unter § 13 der
Hundesteuersatzung der Stadt
Radeberg.
Die Hundesteuermarke erhalten Sie im
Bürgerbüro der Großen Kreisstadt Radeberg.
Einzugsermächtigung:
Sie können Ihre Hundesteuer auch gleich per Einzugsermächtigung zahlen.
Einfach das unten stehende Formular mit ausfüllen und zur Hundeanmeldung
beilegen.
Durch Ihre Abbuchungsermächtigung unterstützen Sie die Stadtverwaltung, die
Verwaltungskosten zu senken.
Genauere Informationen und Hinweise finden Sie unter der Rubrik Formulare - Einzugsermächtigung.