Bekanntmachung der Stadtverwaltung Radeberg
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Flstck. 323/3 Gemarkung Ullersdorf“ (Tanzzipfelweg), Stand 31.01.2012
12/03/05
- Beschluss zur Ergänzung der Ergänzungssatzung um die Klarstellungssatzung
- Billigungsbeschluss
- Beschluss zur Offenlage
Der Stadtrat der Stadt Radeberg hat in der Sitzung am 29.02.2012 mit Beschluss SR016-2012 folgenden Beschluss gefasst:
- Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, TÖB, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit wird in allen Punkten beschlossen.
- Der Aufstellungsbeschluss zur Erarbeitung einer Ergänzungssatzung „Flstck. 323 Gemarkung Ullersdorf“ wird ergänzt um eine Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB. Das Verfahren erhält die Bezeichnung Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Flstck. 323/3 Gemarkung Ullersdorf“ (Tanzzipfelweg).
- Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Flstck. 323/3 Gemarkung Ullersdorf“ (Tanzzipfelweg), Bearbeitungsstand 31.01.2012, bestehend aus dem Lageplan, dem Satzungstext und einer Begründung, wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den betroffenen Behörden, TÖB, Nachbargemeinden und der betroffenen Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben.
In Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB liegen die Planunterlagen
vom 19.03.2012 bis einschließlich 24.04.2012
in der Stadtverwaltung Radeberg, Markt 18, EG, hinter dem Bürgerbüro und zusätzlich im Ortsamt Ullerdorf öffentlich aus.
Die Auslegungsunterlagen sind während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Radeberg
montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr
und
freitags von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr
und zusätzlich während der Öffnungszeiten des Ortsamtes Ullersdorf
montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich
dienstags von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
und
donnerstags von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich zugänglich.
Während der Auslegefrist können von jedermann Bedenken schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Wir weisen darauf hin, dass im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2a abgesehen wird.
Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und bei Frau Vogel - Bauamt während der Sprechzeit einsehbar:
- Landschaftsplan der Stadt Radeberg, Bearbeitungsstand 08.06.2004,
- Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan zu den vorgenommenen Nutzungsausweisungen auf vorhandenen Altlastenverdachtsflächen, Stand Februar 2006 (gehört als Anlage 6 zum Erläuterungsbericht des Flächennutzungsplanes und ist Bestandteil der Auslegungsunterlagen)
- Verordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes „Dresdener Heide“ vom 19.Februar 2008.
Gerhard Lemm
Oberbürgermeister