1. Änderung der Ergänzungssatzung „Flstck. 1500/4“ Gemarkung Radeberg, Stand 12.06.2012
12/06/29
Stadtrat der Stadt Radeberg hat in seiner Sitzung am 27.06.2012 mit Beschluss - Nr. SR070-2012 die Aufstellung der 1. Änderung der Ergänzungssatzung „Flstck. 1500/4“ Gemarkung Radeberg beschlossen. Der Entwurf, Stand 12.06.2012, wurde in gleicher Sitzung mit gleicher Beschlussnummer gebilligt. Der räumliche Geltungsbereich der Satzung wurde nicht geändert.
In Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB liegen die Planunterlagen
vom 16.07.2012 bis einschließlich 17.08.2012
in der Stadtverwaltung Radeberg, Markt 18, EG, hinter dem Bürgerbüro öffentlich aus.
Die Auslegungsunterlagen sind während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Radeberg
montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr
und
freitags von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich zugänglich.
Während der Auslegefrist können von jedermann Bedenken schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
In Anwendung von § 4a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Wir weisen darauf hin, dass im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2a abgesehen wird.
Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und bei Frau Vogel - Bauamt während der Sprechzeit einsehbar:
- Landschaftsplan der Stadt Radeberg, Bearbeitungsstand 08.06.2004,
- Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan zu den vorgenommenen Nutzungsausweisungen auf vorhandenen Altlastenverdachtsflächen, Stand Februar 2006 (gehört als Anlage 6 zum Erläuterungsbericht des Flächennutzungsplanes und ist Bestandteil der Auslegungsunterlagen)
- Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung nach Sächsischen Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) zur Ergänzungssatzung „Flstck. 1500/4“, Gemarkung Radeberg, Stand September 2004
Gerhard Lemm
Oberbürgermeister