Bekanntmachung der Stadtverwaltung Radeberg
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 „Lidl - Lebensmittelmarkt Radeberg“, Stand 25.11.2012
13/01/07
Der Stadtrat der Stadt Radeberg hat in seiner Sitzung am 19.12.2012 mit Beschluss SR114-2012 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 „Lidl - Lebensmittelmarkt Radeberg“, Bearbeitungsstand 25.11.2012 gebilligt.
Um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, liegt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 59 „Lidl - Lebensmittelmarkt Radeberg“ in Anwendung von 13 a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
vom 21.01.2013 bis einschließlich 25.02.2013
in der Stadtverwaltung der Stadt Radeberg, Gang hinter dem Bürgerbüro, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Auslegungsunterlagen sind während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Radeberg
montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr
und
freitags von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich zugänglich.
Während der Auslegefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und bei Frau Vogel - Bauamt während der Sprechzeit einsehbar:
- Landschaftsplan der Stadt Radeberg, Bearbeitungsstand 08.06.2004,
- Flächennutzungsplan mit Erläuterungsbericht, Stand Februar 2006
Gerhard Lemm
Oberbürgermeister