Bereitstellung von Austauschland
13/04/25
Bodenordnung – Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) i. d. F. vom 03. Juli 1991 (BGBI. I, S.1418), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. Dezember 1997 (BGBI. I, S. 3224)
Bodenordnungsverfahren Lomnitz (Milchviehanlage)
Gemeinde Wachau
Landkreis Bautzen
Projektnummer: 250579
Bereitstellung von Austauschland
Das Landratsamt Bautzen führt in Lommnitz ein Verfahren zur Zusammenführung von getrenntem Boden- und Gebäudeeigentum nach § 64 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) durch. Im vorgenannten Verfahren wird vom Landratsamt Bautzen beabsichtigt, die betroffenen Bodeneigentümer gemäß § 58 Abs. 1 LwAnpG mit wertgleichem Land abzufinden.
Eigentümer von Grund und Boden vornehmlich in der Gemarkung Lommnitz/Wachau und den angrenzenden Gemarkungen werden deshalb gebeten, entsprechende Tauschflächen für das o.g. Verfahren bereitzustellen.
Dabei sollte es sich um landwirtschaftliche Nutzflächen (Acker, Grünland) handeln.
Falls die Bereitschaft von Bodeneigentümern besteht, Tauschflächen in der beschriebenen Qualität im Bodenordnungsverfahren bereitzustellen, werden diese Bodeneigentümer um eine schriftliche oder telefonische Mitteilung an das vom Landratsamt Bautzen beauftragte Büro unter Angabe der o.g. Projektnummer gebeten:
Sächsische Landsiedlung GmbH
Büro Radibor
Cölln Hoyerswerdaer Straße 26
02627 Radibor
Tel. 035935/38099 oder 38009
Herr Krämer, Frau Jatzwauk
Die betreffenden Bodeneigentümer werden dann in das Verfahren einbezogen und in diesem für ihre Fläche in Geld abfunden. Gemäß § 62 LwAnpG trägt die Kosten des Verfahrens (Vermessung, Beurkundung) der Freistaat Sachsen.
Cölln, den 23.04.2013