2. Öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 „Lidl - Lebensmittelmarkt Radeberg“, Stand 20.03.2013
13/06/11
Der Stadtrat der Stadt Radeberg hat in seiner Sitzung am 29.05.2013 mit Beschluss SR37-2013 den geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 „Lidl - Lebensmittelmarkt Radeberg“, Bearbeitungsstand 20.03.2013 gebilligt.
Um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, liegt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 59 „Lidl - Lebensmittelmarkt Radeberg“ in Anwendung von 13 a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
vom 24.06.2013 bis einschließlich 24.07.2013
in der Stadtverwaltung der Stadt Radeberg, Gang hinter dem Bürgerbüro, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Auslegungsunterlagen sind während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Radeberg
montags bis donnerstags
von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr und
freitags
von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich zugänglich.
Während der Auslegefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und bei Frau Vogel - Bauamt während der Sprechzeit einsehbar:
- Landschaftsplan der Stadt Radeberg, Bearbeitungsstand 08.06.2004,
- Flächennutzungsplan mit Erläuterungsbericht, Stand Februar 2006