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Stadt Radeberg

Bekanntmachung der Stadtverwaltung Radeberg

5. Änderung B - Plan Nr. 2 "Badstr. Ost mit Wohngebiet Am Sandberg"

17/12/05

  • Abwägungsbeschluss
  • Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches
  • Beschluss zur Änderung des Verfahrens
  • Billigungsbeschluss

Der Stadtrat Radeberg hat in der Sitzung am 29.11.2017 mit Beschluss SR077-2017 folgenden Beschluss gefasst:

  • Der Abwägungsvorschlag zu allen eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, TÖB und der Öffentlichkeit wird in allen Punkten beschlossen.
  • Der räumliche Geltungsbereich wird geändert. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören folgende Flurstücke der Gemarkung Radeberg:
    528/33, 528/34, 528/35, 528/55, 528/56, 528/57, 528/58, 528/86, 528/87, 529/3, 530/7, 550/3, 550/13, 550/16, 550/17, 550/18, 550/19, 550/20, 550/21, 550/22, 552/3, 552/6, 552/7, 552/8, 552/9, 552/10, 552/11, 553/3, 554/2, 555/1, 556, 557/2, 558/1, 558/2, 559/4, 562/5, 581/2, 584/1, 584/3, 585, 586, 587/2, 590, 592, 593/1, 594/1, 598/2, 599/2, 600/2, 2096, 2099/1, 2102/1, 2104, 2105, 2106, 2107, 2108, 2109, 2110/1, 2112/1, 2177/2, 77/3, 2178/1, 2178/3,2178/4, 2180/1, 2180/2, 2181/1, 2181/2, 2242, 2259 sowie Teile der Flurstücke 525/4, 528/3, 528/161, 553/2, 559/3, 559/6, 559/7, 599/3, 600/3, 1693/2, 1693/10, 1767/1, 1767/3, 1767/4.
    Der räumliche Geltungsbereich wird durch die Festsetzung der Planzeichnung bestimmt und umfasst eine Fläche von 24,2 ha.
  • Die Art des Verfahrens wird geändert. Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 wird im Regelverfahren auf Grundlage von §§ 3 und 4 BauGB durchgeführt.
  • Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Badstr. Ost mit Wohngebiet am Sandberg" in der Fassung vom 03.11.2017, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A, den textlichen Festsetzungen – Teil B, der Begründung – Teil C 1, dem Umweltbericht – Teil C2 und der Anlage 1 – Artenschutzfachbeitrag sowie der Anlage 2 – Schalltechnische Untersuchung wird gebilligt.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und TÖB auf Grundlage von § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit auf Grundlage von § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Badstr. Ost mit Wohngebiet am Sandberg" in der Fassung vom 03.11.2017zu geben, liegt dieser in Anwendung von § 3 Abs. 2

vom 18.12.2017 bis einschließlich 02.02.2018

in der Stadtverwaltung der Stadt Radeberg, Gang hinter dem Bürgerbüro, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Zusätzlich können die Planunterlagen im Internet unter www.radeberg.de / Politik & Ortsrecht / Offenlage Bauleitplanung sowie auf dem Portal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Die Auslegungsunterlagen sind während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Radeberg während folgender Zeiten:

montags und mittwochs

  • von 8.30 Uhr bis 11.15 Uhr und zusätzlich
  • von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr

dienstags und donnerstags

  • von 8.30 Uhr bis 11.15 Uhr und zusätzlich
  • von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr

freitags

  • von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich zugänglich.

Während der Auslegefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Alle Stellungnahmen, die während der frühzeitigen Beteiligung nach §3 Abs. 1 BauGB und
§ 4 Abs. 1 BauGB zu diesem Verfahren eingegangen sind, können bei Frau Vogel - Bauamt während der Sprechzeit des Bauamtes eingesehen werden.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und bei Frau Vogel - Bauamt während der Sprechzeit einsehbar:

  • Aussagen zu geschützten Landschaftsbestandteilen der Großen Kreisstadt Radeberg mit den Ortsteilen Liegau–Augustusbad, Großerkmannsdorf, Ullersdorf
  • Aussagen des Landschaftsplanes zu Landschaftsfaktoren (Boden, Geologische Ausgangssituation, Relief, Bodentypen, Vorbelastungen, Bewertung / derzeitige Empfindlichkeit, Grundwasser / Oberflächenwasser, Ausgangszustand des Grundwassers, Ausgangssituation Oberflächenwassers, Empfindlichkeit / Gefährdung des Grundwassers, Vorbelastung der Oberflächengewässer, Klima / Lufthygiene, Arten und Biotope,  potentiell natürliche Vegetation, Arten- und Biotopbestand ausgewählter Räume, weitere Tierartvorkommen im Gemarkungsgebiet Radeberg, Straßenbaumbestand, Biotopverbund, Landschaftsbildbewertung, Landschaftsbildbewertung der Teilräume, Bewertung der Erholungseignung der Teilräume)
  • Zusammenstellung und Aussagen zu Altlastenverdachtsflächen im Gemarkungsgebiet Radeberg
  • Aussagen zum Klima
  • Grundlagen für eine Hochwasserschutzkonzeption für den Goldbach in der Gemarkung Großerkmannsdorf
  • Grundlagen für eine Hochwasserschutzkonzeption für das Dorfwasser im Ortsteil Ullersdorf
  • Hochwasserschutzkonzeption für die Große Röder


Gerhard Lemm
Oberbürgermeister

 

INHALT

Anlagen:

  1. Artenschutzfachbeitrag, Planungsbüro Schubert, 27.10.2017
  2. Emissionskontingentierung / Schallschutz ggü. Verkehrslärm, cdf Schallschutz Consulting Dr. Fürst, 11.12.2017