Bekanntmachung der Stadtverwaltung Radeberg
Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für Flstck. 1058/7, 1058/8, 1057/2 Gemarkung Radeberg
17/12/05
- Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat Radeberg hat in der Sitzung am 29.11.2017 mit Beschluss SR080-2017 fol-genden Beschluss gefasst:
Dem Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für Flstck. 1058/7, 1058/8, 1057/2 Gemarkung Radeberg wird teilweise gefolgt.
Es wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Fläche des räumlichen Geltungsbereiches entsprechend der Wohnbauflächendarstellung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes der Stadt Radeberg beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1058f und Teile von Flstck. 1058/7 Gemarkung Radeberg (siehe beigefügter Planausschnitt). Die Fläche des räumlichen Geltungsbereiches umfasst eine Fläche von ~ 0,37 ha. Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung in diesem Bereich, begrenzt auf max. 2 reihige Bebauung entlang der Kleinwolmsdorfer Straße.
Das Verfahren soll nach den Bestimmungen von § 13b BauGB durchgeführt werden.
Es besteht die Möglichkeit für die Öffentlichkeit in der Stadtverwaltung Radeberg, Bauamt, Frau Vogel, im Zeitraum
ab sofort bis einschließlich 05.01.2018
während der Sprechzeiten des Bauamtes:
montags, dienstags, donnerstags und freitags
- von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich
dienstags
- von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr und zusätzlich
donnerstags
- von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung auf Grundlage von § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet zu werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren nach § 13 b BauGB i.V.m.
§ 13 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
Es werden zu den angegeben Zeiten auch Äußerungen (Anregungen und Bedenken) zu der Planungsabsicht entgegengenommen. Wir möchten darauf hinweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gerhard Lemm
Oberbürgermeister