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Stadt Radeberg

Bekanntmachung der Stadtverwaltung Radeberg

B - Plan Nr. 69 "Radeberger Str., Ortsteil Großerkmannsdorf"

  • In-Kraftsetzung pdf-Dokument
  • Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches
  • Billigungssbeschluss

Der Stadtrat Radeberg hat in der Sitzung am 30.08.2017 mit Beschluss SR057-2017 den geänderten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 69 „Radeberger Straße, Ortsteil Großerkmannsdorf“ in der Fassung vom 10.08.2017 gebilligt.

Um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69 "Radeberger Str., Ortsteil Großerkmannsdorf" in der Fassung vom 10.08.2017 zu geben, liegt dieser in Anwendung von § 13a BauGB, i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

vom 25.09.2017 bis einschließlich 16.10.2017

in der Stadtverwaltung der Stadt Radeberg, Gang hinter dem Bürgerbüro, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Zusätzlich liegt eine Ausfertigung des Bebauungsplanentwurfes im Ortsamt Großerkmannsdorf zur Einsichtnahme bereit.

In Anwendung von § 4a Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass in Anwendung von § 13 a BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen wird.

Die Auslegungsunterlagen sind während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Radeberg
während folgender Zeiten:

montags und mittwochs

  • von 8.30 Uhr bis 11.15 Uhr und zusätzlich
  • von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr

dienstags und donnerstags

  • von 8.30 Uhr bis 11.15 Uhr und zusätzlich
  • von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr

freitags

  • von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich zugänglich. Das Auslegungsexemplar im Ortsamt
Großerkmannsdorf kann ebenfalls während der Sprechzeiten des Ortsamtes eingesehen
werden.

Während der Auslegefrist können von jedermann Hinweise, Bedenken und Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen auf Grundlage von § 4a Abs. 6 BauGB (Baugesetzbuch) bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Alle Stellungnahmen, die während der frühzeitigen Beteiligung nach §3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB und während der Offenlage des Entwurfes in der Fassung vom 02.11.2016 zu diesem Verfahren eingegangen sind, können bei Frau Vogel - Bauamt - während der Sprechzeit eingesehen werden.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und bei Frau Vogel - Bauamt
während der Sprechzeit einsehbar:

  • Aussagen zu geschützten Landschaftsbestandteilen der Großen Kreisstadt Radeberg mit den Ortsteilen Liegau–Augustusbad, Großerkmannsdorf, Ullersdorf
  • Aussagen des Landschaftsplanes zu Landschaftsfaktoren (Boden, Geologische Ausgangssituation, Relief, Bodentypen, Vorbelastungen, Bewertung / derzeitige Empfindlichkeit, Grundwasser / Oberflächenwasser, Ausgangszustand des Grundwassers, Ausgangssituation Oberflächenwassers, Empfindlichkeit / Gefährdung des Grundwassers, Vorbelastung der Oberflächengewässer, Klima / Lufthygiene, Arten und Biotope, potentiell natürliche Vegetation, Arten- und Biotopbestand ausgewählter Räume, weitere Tierartvorkommen im Gemarkungsgebiet Radeberg, Straßenbaumbestand, Biotopverbund, Landschaftsbildbewertung, Landschaftsbildbewertung der Teilräume, Bewertung der Erholungseignung der Teilräume)
  • Zusammenstellung und Aussagen zu Altlastenverdachtsflächen im Gemarkungsgebiet Radeberg
  • Aussagen zum Klima
  • Grundlagen für eine Hochwasserschutzkonzeption für den Goldbach in der Gemarkung Großerkmannsdorf
  • Grundlagen für eine Hochwasserschutzkonzeption für das Dorfwasser im Ortsteil Ullersdorf
  • Hochwasserschutzkonzeption für die Große Röder


Gerhard Lemm
Oberbürgermeister

  1. Artenschutzfachbeitrag, Planungsbüro Schubert, 14.09.2016
  2. Emissionskontingentierung zum Bebauungsplan Nr. 69 "Radeberger Straße, Ortsteil Großerkmannsdorf