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Stadt Radeberg

Bekanntmachung der Stadtverwaltung Radeberg

Bebauungsplan Nr. 73 "Wohnbaufläche zwischen Pulsnitzer Str. und An den Leithen"

18/04/16

  • Abwägungsbeschluss
  • Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches und der Art des Verfahrens
  • Billigungsbeschluss
  • Beschluss zur Offenlage

Der Stadtrat Radeberg hat in der Sitzung am 28.03.2018 mit Beschluss SR016 -2018 folgenden
Beschluss gefasst:

  1. Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung wird in allen Punkten beschlossen.
  2. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 73 wird geändert. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören folgende Flurstücke der Gemarkung Radeberg:
    438, 438 l, T.v. 427/1, T. v. 437/2, 432/4, T.v. 443/1, T. v. 443/2, T.v. 1554. Der räumliche Geltungsbereich hat eine Größe von ~ 1,2 ha.Das Verfahren des Bebauungsplanes wird geändert. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach §§ 3 und BauGB durchgeführt.
  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 26.02.2018, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A, den textlichen Festsetzungen – Teil B sowie der beigefügten Begründung – Teil C 1 und dem beigefügten Umweltbericht – Teil C 2 wird gebilligt.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage des Entwurfes des Bebauungsplanes durchzuführen.

Um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 73 "Wohnbaufläche zwischen Pulsnitzer Str. und An den Leithen", in der Fassung vom 26.02.2018, zu geben, liegt dieser in Anwendung von § 3 Abs. 2 BauGB

vom 16.04.2018 bis einschließlich 25.05.2018

in der Stadtverwaltung der Stadt Radeberg, Gang hinter dem Bürgerbüro, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Zusätzlich können die Planunterlagen im Internet unter www.radeberg.de / Politik & Ortsrecht / Offenlage Bauleitplanung sowie auf dem Portal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Die Auslegungsunterlagen sind während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Radeberg während folgender Zeiten:

  • montags und mittwochs

von 08.30 Uhr bis 11.15 Uhr und zusätzlich
von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr

  • dienstags und donnerstags

von 08.30 Uhr bis 11.15 Uhr und zusätzlich
von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr

  • freitags

von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich zugänglich.

Alle Stellungnahmen, die während der frühzeitigen Beteiligung nach §3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zu diesem Verfahren eingegangen sind, können bei Frau Vogel - Bauamt während der Sprechzeit des Bauamtes eingesehen werden.

Während der Auslegefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und bei Frau Vogel - Bauamt während der Sprechzeit einsehbar:

  • Aussagen zu geschützten Landschaftsbestandteilen der Großen Kreisstadt Radeberg mit den Ortsteilen Liegau – Augustusbad, Großerkmannsdorf, Ullersdorf
  • Aussagen des Landschaftsplanes zu Landschaftsfaktoren (Boden, Geologische Ausgangssituation, Relief, Bodentypen, Vorbelastungen, Bewertung / derzeitige Empfindlichkeit, Grundwasser / Oberflächenwasser, Ausgangszustand des Grundwassers, Ausgangssituation Oberflächenwassers, Empfindlichkeit / Gefährdung des Grundwassers, Vorbelastung der Oberflächengewässer, Klima / Lufthygiene, Arten
    und Biotope, potentiell natürliche Vegetation, Arten- und Biotopbestand ausgewählter Räume, weitere Tierartvorkommen im Gemarkungsgebiet Radeberg, Straßenbaumbestand, Biotopverbund, Landschaftsbildbewertung, Landschaftsbildbewertung der Teilräume, Bewertung der Erholungseignung der Teilräume)
  • Zusammenstellung und Aussagen zu Altlastenverdachtsflächen im Gemarkungsgebiet Radeberg
  • Aussagen zum Klima
  • Grundlagen für eine Hochwasserschutzkonzeption für den Goldbach in der Gemarkung Großerkmannsdorf
  • Grundlagen für eine Hochwasserschutzkonzeption für das Dorfwasser im Ortsteil Ullersdorf
  • Hochwasserschutzkonzeption für die Große Röder
  • B – Plan Nr. 3 "Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost" - Bericht über die Schalleinwirkungen auf die westlich angrenzende Sondernutzungen und Wohngebiete an der Pillnitzer Str., Stand 23.11.2016


Gerhard Lemm
Oberbürgermeister

Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 73:

Anlagen:

  1. Schallimmissionsprognose Verkehrslärm, cdf Schallschutz Consulting Dr. Fürst, 18.04.2017, Bericht Nr. 16-3403/01
  2. Schalltechnische Stellungnahme zum Gewerbelärm der Radeberger Bierbrauerei, cdf Schallschutz Consulting Dr. Fürst, 31.01.2017
  3. Artenschutzfachbeitrag, Planungsbüro Schubert, 26.02.2018
  4. FFH-Verträglichkeitsvorprüfung, Planungsbüro Schubert, 26.02.2018