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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Radeberg vom 24.02.2010

Beschluss Nr. SR010-2010

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Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 106.969,13 EUR für den Erweiterungsbau der Kindertageseinrichtung Max und Moritz. Die Deckung erfolgt aus der allgemeinen Rücklage der Kernstadt Radeberg.

Beschluss Nr. SR011-2010

Der Stadtrat beschließt, die Baumaßnahme „Errichtung einer Schulsporthalle einschließlich Außensportanlagen an der Grundschule Mitte“ komplett aus Eigenmitteln zu finanzieren. Die geplanten Fördermittel in Höhe von 1.348.230,- Euro werden in Höhe von 935.000,- Euro aus Eigenmitteln aus der Maßnahme „Erweiterungsbau der Mittelschule Ludwig Richter“ und in Höhe von 413.230,- Euro aus der allgemeinen Rücklage der Stadt Radeberg ersetzt.

Beschluss Nr. SR007-2010

  1. Der Entwurf der Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, TÖB und Behörden wird in allen Punkten beschlossen.
  2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gut Schäfer, Großerkmannsdorf“, Stand 21.12.2009, wird gebilligt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der TÖB, Behörden und der Öffentlichkeit durchzuführen.

Beschluss Nr. SR009-2010

  1. Der Entwurf des Städtebaulichen Vertrages zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Pillnitzer Str. West - Südteil“, Stand 12.01.2010, wird gebilligt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabensträger abzuschließen.

Beschluss Nr. SR012-2010

  1. Der mit dem Einleitungsbeschluss am 27.01.2010, Beschl.-Nr. SR003-2010a festgelegte Geltungsbereich wird geringfügig geändert. Es wird anteilig mehr Fläche von Flstck. 442/6 in den Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einbezogen. Maßgebend für die Festsetzung des Geltungsbereiches ist die Planzeichnung, Teil A.
  2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 „Erweiterung Bürogebäude Schubert“, Stand 04.02.2010, bestehend aus Teile A, B und C, wird gebilligt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und der berührten Behörden nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen.