Skip to content

Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Radeberg vom 27.01.2010

Information

»zurück«

Herr Lemm informiert den Stadtrat über den vorgelegten Beteiligungsbericht der Großen Kreisstadt Radeberg für das Geschäftsjahr 2008 zum 31.12.2008.

Beschluss Nr. SR003-2010.a

  • Einleitungsbeschluss
  1. Die Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 54 „Erweiterung Bürogebäude Schubert“ wird beschlossen. Zum Geltungsbereich gehören die Flurstücke 442/2, Teile von 442/5, Teile von 442/6, 459a, 452a, 450a und Teile von 462. Die Flurstücke 442/2, 442/5 und 442/6 gehören zum Eigentum von Herrn Mario Schubert. Die Flurstücke 459a und 450a sind im Eigentum der Stadt Radeberg. Das Flurstück 462 (Friedhof) gehört zum Kirchenlehn und das Flstck. 452a der Kirchgemeinde Radeberg. Die Fläche des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beträgt ca. 0,45 ha, wovon anteilig der Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes ca. 0,22 ha umfasst.
    Ziel des Planes ist es,
    • die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für eine Erweiterung des Bürogebäudes von Herrn Schubert zu schaffen,
    • planungsrechtliche Sicherung erforderlicher Stellplatzflächen für den Friedhof.
  2. Es wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 a BauGB angewandt.
  3. In Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
  4. Der Flächennutzungsplan ist unter Anwendung von § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung nach Rechtskraft der Satzung später anzupassen.

Beschluss Nr. SR004-2010

  • Billigungsbeschluss
  1. Der Entwurf des Städtebaulichen Vertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 53 „Radeberger Fleisch- und Wurstwaren Korch GmbH“, Stand 12.01.2010, wird gebilligt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Städtebaulichen Vertrag mit den Vorhabensträgern abzuschließen.

Beschluss Nr. SR001-2010

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage der Beschlussvorlage detailliert dargestellte außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 129.800,00 € für die Schaffung der technischen Voraussetzung zur Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen und deren Auswertung.

Die Deckung erfolgt aus der allgemeinen Rücklage der Kernstadt. Die Einnahmen und Ausgaben bzw. Erträge und Aufwendungen der gesamten Maßnahme Geschwindigkeitskontrollen werden mit Hilfe der Kostenverteilung in den Ortsteilhaushalten berücksichtigt.

Beschluss Nr. SR005-2010

Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 188.156,53 € zur Finanzierung der Baumaßnahme Umbau und energetische Sanierung Turnhalle Ludwig-Richter-Mittelschule Radeberg.

Die Deckung erfolgt aus der allgemeinen Rücklage.

Beschluss Nr. SR002-2010

Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Erneuerung der Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung im Alten- und Pflegeheim in Höhe von 134.454,61 Euro an die Firma HTI Haus - Technik GmbH Installation in Dresden.

SR006-2010

Erweiterung des Beschlusses SR093-2009

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg beschließt den Verkauf der Flurstücken 1174/17, T.v. 1175/3, T. v. 1165/10, 1547/16, 1547/14,1176/5 und 1164/2 der Gemarkung Radeberg an Herrn Andre Hanisch, Kirchstraße 6, 01477 Arnsdorf OT Fischbach, Einzelunternehmer der Firma Radeberger Fensterläden, Heidestraße 70 in Radeberg mit einer Gesamtgröße von ca. 2500 m² zum Preis von 20,00 €/m² zuzüglich Grunderwerbsnebenkosten.

Die Vollmacht einer vorzeitigen Grundbuchbelastung von 55.000,00 Euro wird erteilt.

»zurück«