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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Radeberg vom 29.06.2011

Beschluss Nr.: SR060-2011

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Der Stadtrat beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe für die Jahre 2011 und 2012 in Höhe von jeweils 76.834,02 Euro (gesamt 153.668,04 Euro) für die Beseitigung von Winterschäden an Straßen in kommunaler Baulast. Die finanzielle Deckung erfolgt pro Jahr in Höhe von 57.625,51 Euro aus Fördermitteln (75% der Kosten) und in Höhe von 19.208,51 Euro (25% Eigenanteil) aus der allgemeinen Rücklage der Stadt Radeberg.

Beschluss Nr.: SR049-2011

Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 74.380,89 Euro für die Bauvorbereitung „Neubau Feuerwehrgerätehaus Großerkmannsdorf“ für die Umverlegung der im vorgesehenen Baubereich verlaufenden Trinkwasserversorgungsleitung.

Die Deckung erfolgt aus der Rücklage des Ortsteils Großerkmannsdorf.

Beschluss Nr.: SR052-2011

Umstrukturierung des Kinder- und Jugendstadtrates

Der Stadtrat beschließt folgende neue Zusammensetzung des Radeberger Kinder- und Jugendstadtrates.

Der Radeberger Kinder- und Jugendstadtrat soll sich ab der nächsten Amtsperiode 2011-2013 neu zusammensetzen:

  1. 2 Schüler aus der Mittelschule „Johann Heinrich Pestalozzi“.
  2. 2 Schüler aus der Mittelschule „Ludwig-Richter“.
  3. 2 Schüler aus dem Humboldt-Gymnasium
  4. 1 Schüler aus der Schule für Lernförderung
  5. 1 Schüler und 1 Stellvertreter der Grundschule Süd und Ullersdorf (Wechsel aller 2 Jahre)
  6. 1 Schüler und 1 Stellvertreter der Grundschule Mitte und Liegau-Augustusbad (Wechsel aller 2 Jahre)
  7. 1 Schüler der nicht in Radeberg zur Schule geht aber seinen Wohnsitz in Radeberg hat

Somit wird die Anzahl der Kinder- und Jugendstadträte von bisher 19 auf 10 Räte reduziert.

Der Kinder- und Jugendstadtrat legt seine Sitzungstermine selbst fest, er ist aber mindestens 1 x im Quartal einzuberufen.

Beschluss Nr.: SR057-2011

Neubau einer Kindertagesstätte

Der Stadtrat beschließt:

  1. Der Neubau der Kindertagesstätte für 100 Plätze wird im Wohngebiet „Am Sandberg“ durchgeführt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Badstraße Ost mit Wohngebiet Am Sandberg“ vorzubereiten.
  3. Der Auftrag für die Planungsleistungen für den Neubau der Kindertagesstätte einschließlich Außenanlagen wird mit einer Auftragssumme von 160.896,84 Euro an das Büro Lunze Architekten erteilt.

Beschluss Nr.: SR058-2011

Postdistanzsäule

  1. Der Stadtrat beschließt die Errichtung der kursächsischen Postdistanzsäule auf dem Marktplatz der Stadt Radeberg anlässlich des 600 Jahre alten Stadtrechts der Stadt Radeberg im Jahr 2012 auf der Grundlage der von Herrn Gerhard Schlegel ausgearbeiteten „Denkmal-pflegerischen Konzeption“ (Anlage 1) und des Vorschlages der AG Stadtgeschichte.
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte und Maßnahmen einzuleiten, die sicher stellen, dass die Säule zum Stadtjubiläum 2012 auf dem Marktplatz errichtet ist. In die Bauplanung und Ausführung ist Herr Gerhard Schlegel, ehemals Oberkonservator für Technische Denkmale in Sachsen und Cottbus sowie die AG Stadtgeschichte einzubeziehen.
  3. Die Finanzierung erfolgt entsprechend Haushaltplan (30.000 Euro Eigenmittel und 30.000 Euro Spenden).

Beschluss Nr.: SR059-2011

Fünfzügigkeit an den Mittelschulen; Grundschulverlegung

Der Stadtrat beschließt:

1. Die Stadt Radeberg sichert die räumlichen Bedingungen für die Fünfzügigkeit an den Mittelschulen ab.
Dies geschieht durch die Bereitstellung von Räumen für je 2,5 Züge an der Mittelschule Pestalozzi und nach Fertigstellung des Erweiterungsbaues an der Mittelschule Ludwig-Richter.
Ein eventueller Bedarf über die Fünfzügigkeit hinaus soll durch das Einrichten einer Außenstelle der Mittelschule Pestalozzi im Gebäude „ An der Kirche“ bzw. „ An der Straße des Friedens“ gesichert werden.
Die notwendigen Investitionen werden im Rahmen der haushaltrechtlichen Möglichkeiten getätigt.

Der Stadtrat beschließt:

2. Der Grundschulstandort Ullersdorf wird ab dem Schuljahr 2013/2014 in das Schulgebäude nach Großerkmannsdorf verlegt.

Beschluss Nr.: SR050-2011

Der Stadtrat beschließt das nach Auslaufen der Festzinsbindung zum 30.06.2011 mit einer Darle­hensschuld von 2.228.729,10 EUR bestehende Darlehen des Eigenbetriebes Abwasserent-sorgung Radeberg bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden an die Ostsächsische Sparkasse Dresden mit einer Festzinsbindung von 6,5 Jahren umzuschulden.

Beschluss Nr.: SR055-2011

Der Stadtrat beschließt den Erwerb des Grundstückes Hauptstraße 24, Flurstück 29/5 Gemarkung Großerkmannsdorf gemäß Verkehrswertgutachten vom 01.06.2011 zum Preis von 45.000,00 € zuzüglich Grunderwerbsnebenkosten.

Beschluss Nr.: SR051-2011

  1. Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf Stand 08.04.2011 wird in allen Punkten beschlossen.
  2. Der geänderte Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Ullersdorfer Mühle“, Stand 06.06.2011, wird gebilligt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, erneut die betroffenen Behörden, TÖB und und die betroffene Öffentlichkeit nach den Bestimmungen von § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB zu dem geänderten Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Ullersdorfer Mühle“ zu beteiligen.

Beschluss Nr.: SR056-2011

  1. Der Durchführungsvertrag wird gebilligt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Durchführungsvertrag mit den Vorhabensträgern rechtsverbindlich vor dem in Kraft treten der Satzung abzuschließen.
  2. Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen B – Planes, Planungsstand 27.04.2011, wird in allen Punkten beschlossen.
  3. Die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 58 „Wohnbebauung Flstck. 508/3 Gemarkung Radeberg“, bestehend aus der Planzeichnung - Teil A - und den textlichen Festsetzungen - Teil B -, Stand 10.06.2011 wird beschlossen. Die Begründung - Teil C -, Stand 10.06.2011, wird gebilligt.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 58 „Wohnbebauung Flstck. 508/3 Gemarkung Radeberg“ in Kraft zu setzen.

Beschluss Nr.: SR053-2011

  1. Die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Flstck. 323/3 Gemarkung Ullersdorf“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB wird beschlossen.
  2. Der Flächennutzungsplan ist in diesem Bereich im Parallelverfahren zu ändern.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller für die Erarbeitung der Ergänzungssatzung für Flstck. 323/3 Gemarkung Ullersdorf, Herrn Kai – Uwe Bartsch und Norbert Bartsch, einen städtebaulichen Vertrag in Anwendung von § 11 BauGB abzuschließen, der die Übernahme aller Kosten für die Planung (auch für die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes) und eventuell erforderlicher zusätzlicher Erschließungsarbeiten regelt.

Beschluss Nr.: SR054-2011

Der Auftrag für den Abbruch des ehemaligen Gasthauses „Zum Erbgericht“ Großerkmannsdorf, Hauptstraße 35, Los 1 – Abbruch- und Entsorgungsleistungen, Begrünung wird in Höhe von 41.773,67 € an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. DSR Logistic und Entsorgungsfachbetrieb Ltd. aus Bretnig erteilt.

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