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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Radeberg vom 27.04.2011

Beschluss Nr.: SR040-2011

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Der Stadtrat beschließt die Bestellung von Frau Heike Voigt mit Wirkung vom 02.05.2011 zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Radeberg auf jederzeitigen Widerruf.
Die Bestellungsurkunde wird durch den Oberbürgermeister ausgehändigt.

Beschluss Nr.: SR043-2011

Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 100.000,00 EUR für die archäologischen Ausgrabungen an dem Erweiterungsbau Mittelschule Ludwig-Richter. Die Deckung erfolgt aus der allgemeinen Rücklage der Kernstadt Radeberg.

Beschluss Nr.: SR044-2011

Der Stadtrat möge beschließen:

  1. Die Stadt Radeberg begrüßt die Bemühungen der Gemeinde Arnsdorf zur Wiedereinrichtung einer Arnsdorfer Mittelschule.
  2. Sollte der Gemeinde Arnsdorf die Einrichtung einer eigenständigen Mittelschule nicht gestattet werden, so erklärt die Stadt Radeberg ihre Bereitschaft, das Angebot der Gemeinde Arnsdorf auf Nutzung der dort leerstehenden Räume für eine Radeberger Mittelschulaußenstelle anzunehmen, solange hierfür ein entsprechender Bedarf besteht, der nicht in Radeberg gedeckt werden kann.
  3. Der Oberbürgermeister wird bevollmächtigt, nach Abstimmung mit den betreffenden Schulleitern, die zur Einrichtung einer Mittelschulaußenstelle in Arnsdorf erforderlichen Anträge zu stellen. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben für ggf. erforderlich werdende Instandsetzungen und Ausstattungen werden pauschal genehmigt und sind soweit unumgänglich aus der Rücklage zu decken. Der Oberbürgermeister wird bevollmächtigt, mit der Gemeinde Arnsdorf eine vertragliche Finanzierungsregelung zu vereinbaren. Der Verwaltungsausschuss ist fortlaufend zu unterrichten.

Beschluss Nr.: SR034-2011

Der Stadtrat beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 71.675,64 EUR nach Zuordnung der Flurstücke 1432/9 und 1432/15.

Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahme der allgemeinen Schlüsselzuweisung.

Beschluss Nr.: SR041-2011

Der Stadtrat beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 77.000 € zur Finanzierung Deckentausch des Teilstückes Heidestraße von der H.-Gläser-Straße bis zum Robert -Blum-Weg.
Die Deckung erfolgt in Höhe von 19.300 € aus der allgemeinen Rücklage der Stadt Radeberg und in Höhe von 57.700 € aus Fördermitteln des Freistaates Sachsen.

Beschluss Nr.: SR042-2011

Der Stadtrat beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 80.000 € zur Finanzierung von 3 dringenden Bauvorhaben zur Modernisierung der öffentlichen Beleuchtung. Die Deckung in Höhe von 32.000 € erfolgt aus nicht verbrauchten Mitteln des Bauvorhabens „Erneuerung Straßenbeleuchtung Heidestraße zwischen Robert-Blum-Weg und Lessingstraße“ und in Höhe von 48.000 € aus Fördermitteln der SAB.

Beschluss Nr.: SR031-2011

  1. Der Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Ullersdorfer Mühle“, Bearbeitungs­stand 08.04.2011, wird gebilligt.
  2. Es wird beschlossen, in Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unter­richtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB abzusehen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der betroffenen Behörden, TÖB und Bürger nach den Bestimmungen von § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
  4. Der Entwurf des Städtebaulichen Vertrages wird gebilligt.

Beschluss Nr.: SR032-2011

  1. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr 58 „ Wohnbebauung Flstck. 508/3 Gemarkung Radeberg“ im Verfahren nach § 13 a BauGB wird beschlossen. Zum Geltungsbereich gehören das Flstck. 508/3 und Teile von Flstck. 508/1 Gemarkung Radeberg. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches wird durch die Planzeichnung Teil A bestimmt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 0,22 ha.
    Es werden im Wesentlichen folgende Planungsziele angestrebt:
    Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einordnung eines Wohngebäudes auf dem Flurstück Nr. 508/3,
    Sicherung der Erschließung der Wohnbebauung auf dem Flurstück Nr. 508/3 über das Flstck. 508/1.
  2. In Anwendung von §13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
  3. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 58 „Wohnbebauung Flstck. 508/3 Gemarkung Radeberg“, Planstand 27.04.2011, bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den textlichen Festsetzungen Teil B und der beigefügten Begründung Teil C, wird gebilligt.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, den betroffenen Behörden und TÖB in Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und der betroffenen Öffentlichkeit in Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Beschluss Nr.: SR033-2011

  1. Der Abwägungsvorschlag wird in allen Punkten beschlossen.
  2. Der Entwurf der 3. Änderung des B – Planes Nr. 4 „Wohngebiet Pillnitzer Str. West, Südteil“, Planstand 15. November 2010 mit redaktioneller Änderung am 12.04.2011, bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den textlichen Festsetzungen Teil B, wird als Satzung beschlossen. Die beigefügte Begründung Teil C, Planstand 15. November 2010 mit redaktioneller Änderung am 12.04.2011, wird gebilligt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung in Kraft zu setzen.

Beschluss Nr.: SR038-2011

  1. Der Beschluss des Stadtrates SR091-2010 vom 27.10.2010 zum Verkauf einer Gewerbeparzelle im Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost an die Firma Tiegel GmbH wird aufgehoben.
  2. Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer Gewerbeparzelle im Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost bestehend aus den Flurstücken 1162/4, 1162/5, 1165/8, 1165/9, 1175/11, 1175/4, 1175/16 und 1165/20 mit einer Gesamtgröße von 7.531 m² zum Preis von 150.620,00 Euro zuzüglich Grunderwerbsnebenkosten an die JATEC Innovative Heizungstechnik OHG, Hauptstr. 7, 01454 Radeberg

Beschluss Nr.: SR039-2011

  1. Der Beschluss des Stadtrates SR092-2010 vom 24.11.2010 zum Verkauf einer Gewerbeparzelle im Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost an die Firma Ratiotechnik Milde GmbH wird aufgehoben.
  2. Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer Gewerbeparzelle im Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost bestehend aus den Flurstücken 1162/2 und 1161/5 mit einer Gesamtgröße von 2.281 m² zum Preis von 45.620,00 Euro zuzüglich Grunderwerbsnebenkosten an die Immobilien Milde GbR, Wilhelm-Rönsch-Str. 1, 01454 Radeberg.
  3. Die Vollmacht zur vorzeitigen Grundbuchbelastung bis zu einer Höhe von 500.000,00 Euro wird erteilt.

Beschluss Nr.: SR035-2011

  1. Für die Revitalisierung des brachliegenden Objektes der ehemaligen Bau- und Möbeltischlerei Radeberg, Schloßstr. 11, 12 und 13, Flstck. 323, 324 und 325 Gemarkung Radeberg wird die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur Revitalisierung von Brachflächen vom 18. Februar 2011 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zu stellen.
  2. Der Stadtrat beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe für das Jahr 2011 in Höhe von 118.788,78 EUR. Die Deckung der Ausgaben erfolgt zu 75 % aus zu erwartenden Fördermitteln des Landes Sachsen. Die Deckung des kommunalen Eigenanteils in Höhe von 25 % der förderfähigen Kosten (29.697,20 EUR) erfolgt aus der Rücklage der Kernstadt.

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