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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Radeberg vom 28.03.2012

Beschluss Nr.: SR025-2012

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Stellungnahme zum Entwurf des Schulnetzplanes des Landkreises Bautzen

Der Stadtrat stimmt beiliegender Stellungnahme zum Entwurf des Schulnetzplanes des Landkreises Bautzen zu.

Beschluss Nr.: SR021-2012

Stellungnahme der Großen Kreisstadt Radeberg zum Entwurf des Landesentwicklungs­planes 2012 des Freistaates Sachsen, Stand des Kabinettbeschlusses vom 20. Dezember 2011

  • Billigungsbeschluss

Der Entwurf der Stellungnahme der Großen Kreisstadt Radeberg zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2012 des Landes Sachsen, Stand des Kabinettbeschlusses vom 20. Dezember 2011, wird gebilligt.

Beschluss Nr.: SR022-2012

Einfacher Bebauungsplan Nr. 47 „Bebauung zwischen Dresdener Str., Goldbach, Bahngelände“

  • Abwägungsbeschluss
  • Beschluss zur Änderung des Verfahrens
  • Satzungsbeschluss
  1. Der beigefügte Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen der beteiligten Behörden, TÖB und der Öffentlichkeit zum Entwurf der 2. Fassung vom 21.11.2011 wird in allen Punkten beschlossen.
  2. Es wird beschlossen, das Bauleitplanverfahren zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 47 als einfachen Bebauungsplan Nr. 47 gemäß den Bestimmungen von § 30 abs. 3 BauGB fortzuführen.
  3. Der Entwurf der Satzung zum einfachen Bebauungsplan Nr. 47 „Bebauung zwischen Dresdener Str., Goldbach, Bahngelände“, Stand 21.11.2011 mit redaktionellen Änderungen vom 09.03.2012, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A und den textlichen Festsetzungen – Teil B wird als Satzung beschlossen. Die beigefügte Begründung – Teil C – wird gebilligt.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 47 in Kraft zu setzen.

Beschluss Nr.: SR023-2012

Einfacher Bebauungsplan Nr. 31 „Eschebach - Gewerbehof““

  • Abwägungsbeschluss
  • Satzungsbeschluss
  1. Der beigefügte Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen der beteiligten Behörden, TÖB und der Öffentlichkeit zum Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 31 „Eschebach – Gewerbehof“, Stand vom 24.11.2011 wird in allen Punkten beschlossen.
  2. Der Entwurf der Satzung zum einfachen Bebauungsplan Nr. 31 „Eschebach – Gewerbehof“, Stand vom 24.11.2011 mit redaktioneller Änderung am 14.03.2012, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A und den textlichen Festsetzungen – Teil B wird als Satzung beschlossen. Die beigefügte Begründung – Teil C – Stand vom 24.11.2011 mit redaktioneller Änderung am 14.03.2012, wird gebilligt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 31 in Kraft zu setzen.

Beschluss Nr.: SR012-2012

Kindertageseinrichtung „Am Sandberg“
überplanmäßige Ausgabe Neubau

Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 774.000,00 EUR für den Bau der Kindertagesstätte „Am Sandberg“ in Radeberg. Die Gesamtausgabe in Höhe von 2.620.000,00 EUR setzt sich aus Fördermitteln in Höhe von 816.340,00 EUR, einer Investitionspauschale in Höhe von 135.201,60 EUR und einem Eigenanteil in Höhe von 1.668.458,40 EUR zusammen. Der Eigenanteil besteht aus den Eigenmitteln der förderfähigen Ausgabe (1.190.000,00 EUR) in Höhe von 373.660,00 EUR, nicht förderfähigen Ausgaben in Höhe von 1.169.798,40 EUR sowie den Kosten für die Finanzierung der Infrastruktur außerhalb des Kita-Geländes in Höhe von 125.000,00 EUR.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt somit aus einer Mehreinnahme von Fördermitteln in Höhe von 570.340,00 EUR über das Programm Zuschüsse zur Errichtung, Sanierung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen und in Höhe von 135.201,60 EUR aus Mitteln der Gewährung einer Investitionspauschale 2012 des Landkreises Bautzen sowie einer zusätzlichen Bereitstellung aus der allgemeinen Rücklage der Stadt Radeberg in Höhe von 68.458,40 EUR.

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