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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Radeberg vom 23.06.2010

Beschluss Nr.: SR058-2010

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Der Stadtrat beschließt den Erwerb des Flurstückes 1084 der Gemarkung Radeberg mit einer Größe von 4.260 m² zu einem Preis von 80.000 EUR zuzüglich Grunderwerbsnebenkosten. Die Deckung erfolgt aus der allgemeinen Rücklage der Kernstadt.

Der Stadtrat beschließt weiterhin, den Erlass von Forderungen aus Grundsteuer B, Mahnge­bühren, Säumniszuschlägen und Stundungszinsen in Höhe von insgesamt 8.259,68 EUR im Ein­zelfall.

Beschluss Nr.: SR057-2010

Der Stadtrat erteilt die Genehmigung zur vorzeitigen Grundbuchbelastung für eine Gewerbeparzelle im Gewerbegebiet Pillnitzer Straße Ost (Flurstücke 1165/4 und 1161/8 der Gemarkung Radeberg) in Höhe von 140.000 Euro durch den Erwerber Autolackierzentrum Radeberg GmbH.

Beschluss Nr.: SR059-2010

Der Oberbürgermeister informiert den Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg über die Eilentscheidungen zu den Auftragsvergaben zur Beseitigung der Sturmschäden vom 24.05.2010.

Mit Stand 23.06.2010 sind bisher 40.673,16 € zur Beseitigung der Sturmschäden erforderlich.

Beschluss Nr.: SR054-2010

  1. Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und der berührten Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird in allen Punkten beschlossen.
  2. Der Entwurf der 1.Änderung des Bebauungsplanes „Gut Schäfer Großerkmannsdorf“, bestehend aus Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B, Bearbeitungsstand 21.12.2009, wird als Satzung beschlossen. Die Begründung mit integriertem Grünordnungsplan , Bearbeitungsstand 21.12.2009, wird gebilligt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung in Kraft zu setzen.

Beschluss Nr.: SR055-2010

  1. Der Entwurf der Abwägung wird in allen Punkten beschlossen.
  2. Der Entwurf der Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gebiet am Forellenweg“, Stand 08.03.2010, wird als Satzung beschlossen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gebiet am Forellenweg“ in Kraft zu setzen und dies der Prüfstelle Bauleitplanung anzuzeigen.

Beschluss Nr.: SR056-2010

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 55 „Hauptstr. 75, Großerkmannsdorf“, Stand 09.06.2010, bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den Textlichen Festsetzungen Teil B und der Begründung Teil C, wird gebilligt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der betroffenen Behörden und TÖB sowie der Öffentlichkeit unter Anwendung von § 13 a Abs. 2 BauGB durchzuführen.

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