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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Radeberg vom 26.05.2010

Beschluss Nr.: SR050-2010

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Änderung Beschluss SR034-2010:

Der Stadtrat beschließt die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Radeberg. Auf Grund geänderter Förderbedingungen soll die Förderrichtlinie des Landes Sachsen „Energie(-effizienz) und Klimaschutz – Sachsen – RL EuK/2007“ Grundlage für die Antragstellung auf Fördermittel für die Erarbeitung dieses Konzeptes im Jahr 2010 genutzt werden.

Beschluss Nr.: SR051-2010

Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer Gewerbeparzelle im Gewerbegebiet Pillnitzer Straße Ost bestehend aus den Flurstücken 1174/13 und T. v. 1174/34 der Gemarkung Radeberg mit einer Gesamtgröße von ca. 2.500 m² zum Preis von ca. 46.250,00 Euro zuzüglich Grunderwerbs­nebenkosten an die SABEU Kunststoffwerk Northeim GmbH, Juri-Gagarin-Straße 13, 01454 Radeberg.

Beschluss Nr.: SR052-2010

Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer Gewerbeparzelle im Gewerbegebiet Pillnitzer Straße Ost bestehend aus den Flurstücken 1165/4 und 1161/8 der Gemarkung Radeberg mit einer Ge­samtgröße von 1.502 m² zum Preis von 30.040,00 Euro zuzüglich Grunderwerbsnebenkosten an das Autolackierzentrum Radeberg GmbH, Agathe-Zeis-Straße 6, 01454 Radeberg.

Die Stadt Radeberg beteiligt sich vereinbarungsgemäß mit Arbeitsleistungen im Wert von max. 2.300,00 Euro an Erschließungsarbeiten und landschaftsarchitekonischen Arbeiten an/auf der oben genannten Fläche.

Beschluss Nr.: SR040-2010

Der Stadtrat wählt Frau Irmgard Böhme zur Friedensrichterin.

Beschluss Nr.: SR044-2010

Der Stadtrat beschließt folgende 1. Änderung der Rechtsverordnung über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2010 vom 16.12.2009:

(siehe Anlage) Dokument nicht vorhanden!

Beschluss Nr.: SR047-2010

  1. Die Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 55 „Hauptstr. 75, Großerkmannsdorf“ wird beschlossen. Zum Geltungsbereich gehört eine Teilfläche von Flustücke 100/1.
    Ziel der Planung ist,
    - die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachnutzung (Wohnen und Gewerbe) des vorhandenen Gebäudebestandes auf Flstck. 100/1, Hauptstr. 75, zu schaffen.
  2. Es wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 a BauGB angewandt.
  3. In Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
  4. Der Flächennutzungsplan ist unter Anwendung von § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung nach Rechtskraft der Satzung später anzupassen.

Beschluss Nr.: SR048-2010

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage zur Beschlussvorlage beigefügte Stellungnahme zum Vorentwurf des Straßenbauamtes Meißen-Dresden zur Weiterführung der Staatsstraße S177 zwischen dem Knotenpunkt Radeberg Nord und der Bundesautobahn A4.

Beschluss Nr.: SR046-2010

Der Stadtrat beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe für das Jahr 2010 in Höhe von 199.804,- EUR für die Maßnahme der Brachflächenrevitalisierung auf Flstck. 432 i, 432/1, 432/2 Gemarkung Radeberg, August - Bebel - Str. 3, 5. Die Deckung der Ausgaben erfolgt zu 90% aus zu erwartenden Fördermitteln des Landes Sachsen. Die Deckung des kommunalen Eigenanteils in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten erfolgt aus den Mehreinnahmen der investiven Schlüsselzuweisung.

Beschluss Nr.: SR045-2010

Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 167.937,48 EUR für den Erweiterungsbau der Kindertageseinrichtung Max und Moritz. Die Deckung erfolgt aus der allgemeinen Rücklage der Kernstadt Radeberg.

Beschluss Nr.: SR039-2010

Der Stadtrat beschließt entsprechend § 74 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen die Haushaltssatzung für die zwei Haushaltsjahre 2011 und 2012 zu erlassen.

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