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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Radeberg vom 31.03.2010

Beschluss Nr.: SR008-2010

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Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Beschlusses 100/07 (Beschlussvorlage Nr.: 84/07) aus seiner Sitzung am 24.10.2007

Informationsvorlage

Dem Stadtrat werden hiermit die bisher in der aktuellen Amtsperiode gefassten Beschlüsse des Kinder- und Jugendstadtrates der Stadt Radeberg zur Kenntnis gegeben:

Beschluss Nr.: 01/09 vom 23.11.2009

Der KJSR hat die Ordnung des Kinder- und Jugendstadtrates (Anlage zur Beschlussvorlage) mehrheitlich beschlossen.

Beschluss Nr.: 02/09 vom 23.11.2009

Der KJSR hat mehrheitlich Anna Mögel zu seiner Vorsitzenden gewählt.

Beschluss Nr.: 03/09 vom 23.11.2009

Der KJSR hat mehrheitlich Knut Strube zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden und Philipp Schmidtgen zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des KJSR gewählt.

Beschluss Nr.: SR019-2010

Der Stadtrat beschließt die Änderungssatzung zur Fw-Entschädigungssatzung der FFW Radeberg.

Beschluss Nr.: SR020-2010

Der Stadtrat beschließt die Änderungssatzung zur Kostensatzung der Freiwilligen Feuerwehr Radeberg vom 29.03.2006.

Beschluss Nr.: SR035-2010

Der Stadtrat bevollmächtigt die Verwaltung, im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen künftig nur Produkte zu berücksichtigen, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive, zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben.

Dies ist durch eine Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung nachzuweisen.

Die Eigenbetriebe der Stadt Radeberg werden über diese Beschlussfassung informiert und aufgefordert, im eigenen Zuständigkeitsbereich ebenso zu verfahren und entsprechende Maßnahmen umzusetzen.

Beschluss Nr.: SR013-2010

Die Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Historische Ortsmitte“ Liegau-Augustusbad der Stadt Radeberg vom 23.10.2009 gemäß beiliegender Anlage 1 zur Beschlussvorlage wird beschlossen.

Da bisher keine Maßnahmen durchgeführt wurden, die zu sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen geführt haben, bedarf es keines Erhebungsverfahrens gem. § 154 BauGB.

Beschluss Nr.: SR016-2010

  1. Die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß dem Bericht über die vorbereitenden Untersuchungen, Abschnitt 6.2, Stand Februar 2010, wird beschlossen.
  2. Das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen „Historische Ortsmitte Großerkmannsdorf“, Stand Februar 2010, wird gebilligt und gleichzeitig als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 171 b BauGB für diesen Geltungsbereich beschlossen.
  3. Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Historische Ortsmitte Großerkmannsdorf“ der Stadt Radeberg gemäß beiliegender Anlage 1 zur Beschlussvorlage wird beschlossen.

Beschluss Nr.: SR018-2010

Der Stadtrat beschließt die auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift „Städtebauliche Erneuerung“ (StBauE) vom 20.08.2009 erarbeiteten und in der Anlage 1 der Beschlussvorlage beigelegten Förderregelung für private Maßnahmen innerhalb des Bund-Länder-Programmes „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (SOP) für das Gebiet "Historische Ortsmitte Großerkmanns-dorf“.

Beschluss Nr.: SR021-2010

  1. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gebiet am Forellenweg“ wird beschlossen.
  2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gebiet am Forellenweg“, Stand 08.03.2010, wird gebilligt.
  3. In Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme in Anwendung von
    § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und den berührten Trägern öffentlicher Belange und TÖB Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist in Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zu geben.

Beschluss Nr.: SR015-2010

Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe für den Neubau/ Sanierung des Feuerwehrgerätehauses in Liegau-Augustusbad in Höhe von 51.374,49 €.Die Deckung erfolgt durch eine Mehreinnahme an Fördermitteln.

Der geplante Eigenanteil der Stadt Radeberg verringert sich damit nach derzeitigem Stand um 181.766,51 € durch die erhöhte Förderung.

Beschluss Nr.: SR033-2010

Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 59.936,43 Euro zur Deckung von Mehrausgaben bei der energetischen Sanierung der Radeberger Tafel. Die Deckung erfolgt aus der zu beantragenden Umbewilligung sowohl der Fördermittel als auch des Eigenanteils der Maßnahme Energetische Sanierung Ratssaal Rathaus.

Beschluss Nr.: SR034-2010

Der Stadtrat beschließt die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Radeberg gemäß den Regeln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und die damit verbundene überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 35.000,- Euro. Die Deckung erfolgt in Höhe von 24.500,- Euro aus Fördermitteln und in Höhe von 10.500,- Euro aus Mehreinnahmen an allgemeiner Schlüsselzuweisung.

Beschluss Nr.: SR031-2010

Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 100.658,33 EUR für die Sanierung der Pfahlbauten am Stadtbad Radeberg. Die Deckung erfolgt aus der allgemeinen Rücklage der Kernstadt Radeberg.

Beschluss Nr.: SR024-2010

Der Stadtrat beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 60.000,00 € für die Fertigstellung des Erweiterungsbaues für die Kindertagesstätte Großerkmannsdorf.Die Deckung erfolgt aus der allgemeinen Rücklage Großerkmannsdorf.

Beschluss Nr.: SR032-2010

Der Stadtrat beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 239.000,- EUR zur Finanzierung der Beseitigung von Winterschäden auf kommunalen Straßen.Die Deckung der Ausgaben im Verwaltungshaushalt erfolgt für:

  • die Kernstadt in Höhe von 18.500.- € aus Mehreinnahmen an Straßenlastenausgleich und in Höhe von 23.000.- € aus Mehreinnahmen an allgemeiner Schlüsselzuweisung
  • Ortsteil Großerkmannsdorf i.H.v. 3.500,00 € aus Mehreinnahmen an allgem. Schlüsselzuweisung
  • Ortsteil Liegau-Augustusbad i.H.v. 3.000,00 € aus Mehreinnahmen an allgem. Schlüsselzuweisung
  • Ortsteil Ullersdorf i.H.v. 3.500,00 € aus Mehreinnahmen an allgemeiner Schlüsselzuweisung.

Die Deckung der Ausgaben im Vermögenshaushalt erfolgt für:

  • Kernstadt in Höhe von 52.500.- € aus Mehreinnahmen an investiver Schlüsselzuweisung
  • Ortsteil Liegau- Augustusbad in Höhe von 35.000.- € aus Mehreinnahmen an investiver Schlüsselzuweisung und in Höhe von 100.000.- € durch Vorfinanzierung aus der Rücklage der Kernstadt.

Beschluss Nr.: SR028-2010

Der Auftrag für die Baumaßnahme „Brachflächenrevitalisierung ehem. Gymnasium Waldstraße“, Los 2 - Abbruch- und Entsorgungsleistungen, wird in Höhe von 223.990,69 € an den wirtschaftlichsten Bieter, die Frauenrath Recycling GmbH aus Bretnig, erteilt.

Beschluss Nr.: SR030-2010

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg beschließt den Verkauf einer Gewerbefläche im Gewerbegebiet Pillnitzer Straße bestehend aus den Flurstücken 1161/11, 1161/7 und 1165/17 der Gemarkung Radeberg mit einer Größe von 4.235 m² zum Preis von 84.700,00 Euro zuzüglich Grunderwerbsnebenkosten an die Firma Charlotte Meentzen Kräutervital Kosmetik GmbH, Carl-Eschebach-Straße 10, 01454 Radeberg.

Beschluss Nr.: SR025-2010

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg beschließt gemäß § 18 SächsEigBG (Gesetz über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen) für die (überörtliche) Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsjahre 2009 bis 2012 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung Radeberg die Bestellung der Warth & Klein Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Schubertstraße 41, 01307 Dresden als preisgünstigsten Bieter für 5.250,00 EUR (zuzüglich Umsatzsteuer) jeweils für 2009, 2010, 2011 und 2012.

Beschluss Nr.: SR026-2010

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg beschließt gemäß § 18 SächsEigBG (Gesetz über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen) für die (überörtliche) Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsjahre 2009 bis 2012 des Eigenbetriebs Stadtwirtschaftshof Radeberg die Bestellung der B & P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Max-Liebermann-Straße 4, 01217 Dresden als preisgünstigsten Bieter für 2.900,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer und zuzüglich pauschal geschätzter Auslagen in Höhe von 5 % jeweils für 2009, 2010, 2011 und 2012.

Beschluss Nr.: SR027-2010

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg beschließt gemäß § 18 SächsEigBG (Gesetz über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen) für die (überörtliche) Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsjahre 2009 bis 2012 des Eigenbetriebs Alten- und Pflegeheim Radeberg die Bestellung der Warth & Klein Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Schubertstraße 41, 01307 Dresden als preisgünstigsten Bieter für 3.700,00 EUR (zuzüglich Umsatzsteuer)

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