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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Radeberg vom 02.03.2011

Beschluss Nr.: SR022-2011

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Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer Gewerbeparzelle im Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost bestehend aus den Flurstücken 1174/27, 1174/29 und 1175/14 mit einer Gesamtgröße von 1.260 m² zum Preis von 23.310,00 Euro zuzüglich Grunderwerbsnebenkosten.

Beschluss Nr.: SR023-2011

Der Stadtrat beschließt den Grunderwerb der Flurstücke 1518 i, 1518 k, 1518 l und 1518 m Gemarkung Radeberg mit einer Größe von insgesamt 1.720 m² zu einem Preis von 19.600,00 Euro zuzüglich Grunderwerbsnebenkosten.

Beschluss Nr.: SR002-2011

Der Stadtrat stimmt dem als Anlage beigefügten 2. Nachtrag zur Vereinbarung vom 06.05.1997 zwischen der Stadt Radeberg und dem Abwasserzweckverband "Obere Röder" über den Betrieb der Ortskanalisation zu.

Beschluss Nr.: SR024-2011

  1. Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und der berührten Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird in allen Punkten beschlossen.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 57 "Erweiterung Mittelschule Ludwig Richter", Bearbeitungsstand 01.12.2010 mit redaktionellen Ergänzungen vom 01.02.2011, bestehend aus der Planzeichnung - Teil A und den textlichen Festsetzungen - Teil B, wird als Satzung beschlossen. Die Begründung - Teil C, Bearbeitungsstand 01.12.2010 mit redaktionellen Ergänzungen vom 01.02.2011, wird gebilligt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung in Kraft zu setzen.

Beschluss Nr.: SR027-2011

  1. Die Aufstellung der 1. Änderung der Außenbereichssatzung "Ullersdorfer Mühle" wird beschlossen.
  2. Inhalte der 1. Änderung sind:
    - Änderung des räumlichen Geltungsbereiches.
    Zum räumlichen Geltungsbereich gehören folgende Flurstücke der Gemarkung Ullersdorf: T.v.  235/1,
    252b, 252c, T.v. 252, 252d, 252/1, 252a, 255, 255/3, 255/4, 255/2, 251/3, 251/5, 251/7, 251/6, 251b, 251c, 250a, 250b, T.v. 267. Die Fläche des räuml. Geltungsbereiches beträgt ca. 1,62 ha.
    - Änderung von § 3 "Sachlicher Anwendungsbereich, Zulässigkeiten": Es soll bestimmt werden, dass, neben Vorhaben für Wohnzwecke mit max. 2 Vollgeschossen, sich die
    Zulässigkeit der Satzung auch auf Vorhaben erstreckt, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen.
    Es sollen keine Vorhaben zulässig sein, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Herrn Lück einen Städtebaulichen Vertrag vorzubereiten, der die Übernahme aller Planungskosten und der Kosten einer eventuell erforderlichen zusätzlichen Erschließung für sein geplantes Bauvorhaben beinhaltet.

Beschluss Nr.: SR028-2011

Der Stadtrat beschließt, für die Baumaßnahme "Neubau Turnhalle Grundschule Stadtmitte" den Auftrag für das Los 28 - Landschaftsbauarbeiten in Höhe von 413.751,73 € an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma W. Hausdorf, Zschornaer Straße 1 in 01561 Dobra zu vergeben.

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