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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Radeberg vom 27.10.2010

Beschluss Nr.: SR091-2010

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Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer Gewerbeparzelle im Gewerbegebiet Pillnitzer Straße Ost bestehend aus den Flurstücken 1162/4, 1162/5, 1165/8, 1165/9, 1175/11, 1175/4, 1175/16 und 1165/20 mit einer Gesamtgröße von 7.531 m² zum Preis von ca. 150.620,00 Euro zuzüglich Grunderwerbsnebenkosten an die Tiegel GmbH, Alter Dorfrand 1, OT Ullersdorf.

Beschluss Nr.: SR085-2010

  1. Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gebiet am Forellenweg“ wird beschlossen. Inhalt der 2. Änderung dieses Bebauungsplanes ist die Änderung der öffentlichen Grünfläche, Zweckbestimmung „Parkanlage“, in private Grünfläche. Die textliche Festsetzung 1.11 (Zulässigkeit der Anlage von Fußwegen innerhalb der im Plan festgesetzten öffentlichen Grünfläche) wird ersatzlos gestrichen. Es wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
  2. In Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
  3. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gebiet am Forellenweg“, Stand 27.09.2010, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung, Teil B – textliche Festsetzungen und der beigefügten Begründung, wird gebilligt.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, in Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB der betroffenen Öffentlichkeit, den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf in angemessener Frist zu geben.

Beschluss Nr.: SR086-2010

  1. In Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
  2. Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Am Heiderand“, Stand 23.09.2010, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung, Teil B – textliche Festsetzungen und der beigefügten Begründung, wird gebilligt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, in Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB der betroffenen Öffentlichkeit, den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf in angemessener Frist zu geben.

Beschluss Nr.: SR087-2010.a

  1. Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 56 „Edeka – Markt der Generationen“ wird beschlossen.
  2. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören die Flurstücke 372, 373, 374, 375/2, 375/4, 376, 377, 378, 379, 380, 381, 382, 383, 384, 385, 387/2, 499, 500. Er umfasst eine Fläche von 10.067,89 m².
  3. Planungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind:
    • Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelmarktes (ausschließlich als Vollsortimenter) in Form eines Marktes der Generationen mit einer maximal zulässigen Verkaufsraumfläche von 2.000 m²,
    • Beachtung und Festsetzung der Flächen, die für einen zukünftigen Kreuzungsausbau der Kreuzung Oberstr. / Pulsnitzer Str. notwendig sind, unter Berücksichtigung eines vollständigen Ausbaus der Oberstr. für den Zweirichtungsverkehr, unter Berücksichtigung des Busverkehrs als Bemessungsfahrzeug neben Feuerwehr und dreiachsigem Müllfahrzeug sowie des Flächenbedarfes für den Radverkehr.
    • Die Grünordnungs-/Freiflächenplanung gewährleistet, dass sich der neue Parkplatz (EDEKA) optisch nicht mit den beiden bereits vorhandenen Parkplätzen (LIDL, städt. Parkplatz gegenüber der Wohnbau GmbH) zu einem Ganzen verbindet. In diesem Rahmen ist eine direkte Wegeverbindung zwischen EDEKA-Gelände und Fußgängerampel zur Altstadt vorzusehen.
  4. Es soll das Verfahren nach den Regelungen von § 13 a BauGB durchgeführt werden.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Einleitungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.

Beschluss Nr.: SR084-2010

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg stellt das in der Anlage zur Beschlussvorlage (Seite 7 der Jahresrechnung) beigefügte Ergebnis der Jahresrechnung 2009 fest.

Beschluss Nr.: SR075-2010

Der Stadtrat setzt den nach § 15 SächsEigBG aufgestellten Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2011 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung Radeberg wie folgt fest.

1. Summe der Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan einschließlich des voraussichtlichen Gewinns/Verlusts in EUR

Summe Erträge 4.248.270,00

Summe Aufwendungen 3.624.355,00

Gewinn 623.915,00

2. Mittelzu-/ Mittelabfluss im Liquiditätsplan in EUR

Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit 619.995,00

Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit -703.420,00

Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit -741.250,00

Gesamt -824.675,00

3. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 EUR

4. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 0,00 EUR

5. Höchstbetrag der Kassenkredite 720.000,00 EUR

Beschluss Nr.: SR076-2010

Der Stadtrat setzt den nach § 15 SächsEigBG aufgestellten Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2011 des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Radeberg wie folgt fest.

1. Summe der Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan einschließlich des voraussichtlichen Gewinns/Verlusts EUR

Summe Erträge 5.156.500,00

Summe Aufwendungen 5.307.350,00

Verlust -150.850,00

2. Mittelzu-/ Mittelabfluss im Liquiditätsplan in EUR

Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit 102.650,00

Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit -196.500,00

Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit 0,00

Gesamt -93.850,00

3. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 EUR

4. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 0,00 EUR

5. Höchstbetrag der Kassenkredite 1.060.000,00 EUR

Beschluss Nr.: SR077-2010

Der Stadtrat setzt den nach § 15 SächsEigBG aufgestellten Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2011 des Eigenbetriebes Stadtwirtschaftshof Radeberg wie folgt fest.

1. Summe der Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan einschließlich des voraussichtlichen Gewinns/Verlusts in EUR

Summe Erträge 969.710,00

Summe Aufwendungen 953.775,00

Gewinn 15.935,00

2. Mittelzu-/ Mittelabfluss im Liquiditätsplan in EUR

Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit 68.665,00

Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit -132.400,00

Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit 0,00

Gesamt -63.735,00

3. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 EUR

4. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 0,00 EUR

5. Höchstbetrag der Kassenkredite 190.000,00 EUR

Beschluss Nr.: SR082-2010

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für den Zweijahreshaushalt der Haushaltsjahre 2011 und 2012.

Beschluss Nr.: SR061-2010

Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes.

Beschluss Nr.: SR071-2010

Der Stadtrat beschließt die neue Gebührenordnung für die Nutzung von schulischen Einrichtungen ab dem 01.01.2011.

Beschluss Nr.: SR090-2010.a

Die Stadt Radeberg beteiligt sich nicht an der Umsetzung des Beschlusses des Landkreises Bautzen zu Bedarfskriterien bei Kindertageseinrichtungen.

Die Stadt Radeberg wird auch weiterhin ihre Zuschüsse ohne Beachtung der Zugangskriterien des Landkreises zur Sicherstellung des Betreuungsangebotes in Kindertagesstätten zahlen.

Die Stadt Radeberg wird jedoch wegfallende Zahlungen des Landkreises (Übernahme der Elternbeiträge sowie Geschwisterermäßigungen) nicht ersetzen.

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