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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Radeberg vom 28.11.2012

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Beschluss Nr.: SR101-2012

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 des Eigenbetriebes Stadtwirtschaftshof Radeberg

Gemäß § 19 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes beschließt der Stadtrat

  1. die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 des Eigenbetriebes Stadtwirtschaftshof Radeberg
  2. den Jahresverlust in voller Höhe aus dem Gewinnvortrag zu tilgen sowie
  3. die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2011.

Beschluss Nr.: SR106-2012

Umstrukturierung des Kinder- u. Jugendstadtrates der Großen Kreisstadt Radeberg

Der Stadtrat beschließt folgende neue Zusammensetzung des Radeberger Kinder- und Jugendstadtrates. Der Radeberger Kinder- und Jugendstadtrat soll sich ab sofort wie folgt zusammensetzen:

  1. 2 Schüler aus der Mittelschule „Johann Heinrich Pestalozzi“
  2. 2 Schüler aus der Mittelschule „Ludwig Richter“
  3. 2 Schüler aus dem Humboldt-Gymnasium
  4. 1 Schüler der Grundschule Süd
  5. 1 Schüler der Grundschule Mitte
  6. 1 Schüler der Grundschule Ullersdorf
  7. 1 Schüler der Grundschule Liegau-Augustusbad
  8. 1 Schüler aus der Schule für Lernförderung
  9. 1 Schüler der Förderschule des Epilepsiezentrums Radeberg
  10. 1 Schüler, der nicht in Radeberg zur Schule geht aber seinen Wohnsitz in Radeberg hat

Jede Fraktion des Stadtrates nimmt mit je einem Vertreter an den Sitzungen des KJSR teil.

Beschluss Nr.: SR098-2012

Beschluss über die Festlegung der Sitzungstermine des Stadtrates der Großen Kreisstadt Radeberg für das Jahr 2013

Die regelmäßigen Sitzungen des Stadtrates der Großen Kreisstadt Radeberg finden im Jahr 2013 zu folgenden Terminen, jeweils 18.00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Radeberg, Markt 19, statt

30. Januar 2013
27. Februar 2013
27. März 2013
24. April 2013
29. Mai 2013
26. Juni 2013
28. August 2013
25. September 2013
30. Oktober 2013
27. November 2013
18. Dezember 2013

Beschluss Nr.: SR104-2012

  1. Änderung Ergänzungssatzung „Flstck. 1500/4“
  • Abwägungsbeschluss
  • Satzungssbeschluss
  1. Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der berührten Behörden und TÖB und der öffentlichen Auslegung wird in allen Punkten beschlossen.
  2. Der Entwurf der Satzung der 1. Änderung der Ergänzungssatzung „Flstck. 1500/4“, Bearbeitungsstand 12.06.2012, wird als Satzung beschlossen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung in Kraft zu setzen.

Beschluss Nr.: SR102-2012

  1. Änderung des Flächennutzungsplanes – Teilbereich 3

  • Aufstellungsbeschluss
  • Billigungsbeschluss
  • Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  1. Die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes – Teilbereich 3 wird beschlossen.
  2. Es wird eingeschätzt, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, so dass das Verfahren nach § 13 BauGB angewendet werden kann.
  3. In Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 1 wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung erfolgte bereits auf Grundlage der Aufstellungsbeschlüsse der vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 56 „Edeka – Markt der Generationen“ und 59 „Lidl – Lebensmittelmarkt Radeberg“.
  4. Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes – Teilbereich 3, Bearbeitungsstand 18.10.2012, wird gebilligt.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, der betroffenen Öffentlichkeit nach den Bestimmungen von § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB Gelegneheit zur Stellungnahme zu geben und die berührten Behörden und TÖB nach den Bestimmungen von § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu beteiligen.

Beschluss Nr.: SR103-2012

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 56 „Edeka – Markt der Generationen“

  • Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches
  • Billigungsbeschluss
  • Beschluss zur Offenlage
  1. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 56 „Edeka – Markt der Generationen“ wird geändert. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören die Flstck. 387/2, 381, 382, 379, 378, 377, 376, 375/2, 375/4, 374, 373, 372, T.v. 371, T.v. 370, T.v. 503, T.v. 502, T.v. 500, T.v. 499 Gemarkung Radeberg.
  2. Der Abwägungsvorschlag zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden, TÖB und Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen wird in allen Punkten beschlossen.
  3. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 56, Bearbeitungsstand 02.11.2012, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A, den textlichen Festsetzungen – Teil B, der Begründung – Teil C 1 und dem Umweltbericht – Teil C 2 wird gebilligt.
  4. Das Verfahren wird nach den Bestimmungen von § 12 BauGB fortgeführt. Die Regelungen von § 13 a BauGB sind nicht anwendbar.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Planentwurf nach den Bestimmungen von § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabengebiet durch die Planung berührt werden kann, nach den Bestimmungen von § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

Beschluss Nr.: SR020-2012

Verkauf von Teilflächen der Flurstücke 370 und 503

Der Stadtrat beschließt den Verkauf von einer Teilfläche des Flurstückes 370 mit einer Größe von ca. 92 m² und einer Teilfläche des Flurstückes 503 mit einer Größe von ca. 290 m² in der Pulsnitzer Str./Ecke Landwehrweg zu einem Preis von insgesamt ca. 32.088,00 Euro zuzüglich Grunderwerbsnebenkosten und Vermessungskosten an Herrn Mario Schubert, Friedhofstraße 2, 01454 Radeberg.

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