Skip to content

Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Radeberg vom 24.10.2012

»zurück«

Beschluss Nr.: SR097-2012

Übergabe der Trägerschaft der Kindertagesstätte am Sandberg an den Internationalen Bund, Verbund Sachsen

Der Stadtrat beschließt die Trägerschaft der neuen Kindertagesstätte am Sandberg an den Internationalen Bund, Verbund Sachsen zu übergeben.

Beschluss Nr.: SR080-2012

Radverkehrskonzept der Großen Kreisstadt Radeberg

  • Abwägungsbeschluss
  • Beschluss des Radverkehrskonzeptes
  1. Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf Stand Oktober 2011 wird in allen Punkten beschlossen.
  2. Das Radverkehrskonzept der Großen Kreisstadt Radeberg, Stand Oktober 2011 mit redaktioneller Änderung am 19.09.2012 wird beschlossen.

Beschluss Nr.: SR095-2012

Festsetzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2013 des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Radeberg

Der Stadtrat setzt den nach § 15 SächsEigBG aufgestellten Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013 des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Radeberg wie folgt fest.

  1. Summe der Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan einschließlich des voraussichtlichen Gewinns/Verlusts
    Summe Erträge: 5.254.650,00 EUR
    Summe Aufwendungen: 5.448.000,00 EUR
    Verlust: -193.350,00 EUR
  2. Mittelzu-/ Mittelabfluss im Liquiditätsplan
    Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit: 106.650,00 EUR
    Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit: -183.260,00 EUR
    Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit: 0,00 EUR
    Gesamt: -76.610,00 EUR
  3. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen: 0,00 EUR
  4. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen: 0,00 EUR
  5. Höchstbetrag der Kassenkredite: 200.000,00 EUR

Beschluss Nr.: SR096-2012

Umschuldung Darlehen der Großen Kreisstadt Radeberg OT Ullersdorf

Der Stadtrat beschließt,

  1. dass nach Auslaufen der Festzinsbindung zum 27.11.2012 mit einer Darlehensschuld von 108.266,97 EUR bestehende Darlehen des OT Ullersdorf bei der Commerbank AG an die DKB Deutsche Kreditbank AG mit einer vierteljährlichen Tilgung von 1.780,00 EUR und einer Festzinsbindung von 15 Jahren umzuschulden
  2. dass nach Auslaufen der Festzinsbindung zum 27.11.2012 mit einer Darlehensschuld von 314.422,74 EUR bestehende Darlehen des OT Ullersdorf bei der Commerbank AG an die Ostsächsische Sparkasse Dresden mit einer vierteljährlichen Tilgung von 7.670,00 EUR und einer Festzinsbindung von 10 Jahren umzuschulden.

Gleichzeitig beschließt der Stadtrat die Bewirtschaftung der Mittel nach Hauptsatzung.

Beschluss Nr.: SR085-2012

Festsetzung der Elternbeiträge in Kindereinrichtungen der Stadt Radeberg inkl.Ortsteile für 2013

Der Stadtrat beschließt auf der Grundlage des Beschlusses vom 14.12.2011 die Höhe der Elternbeiträge für das Jahr 2013. Für das Jahr 2013 werden die Elternbeiträge wie folgt festgelegt: 

  • 179,00 € in der Krippe ( 9 h – Betreuung)
  • 108,90 € im Kindergarten (9 h -Betreuung)
  • 63,70 € im Hort (6 h -Betreuung)

Beschluss Nr.: SR087-2012

  1. Änderung B – Plan Nr. 3 „Gewerbegebiet Pillnitzer Str. ost, Neufassung“, Änderung von textlicher Festsetzung 14.1
  • Einstellung des Verfahrens

Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost, Neufassung“, Änderung von textlicher Festsetzung 14.1, wird wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt.

Beschluss Nr.: SR084-2012

Verkauf des Flurstückes 451 d Gemarkung Radeberg und einer Teilfläche des Flurstückes 451/1 Gemarkung Radeberg

Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Flurstückes 451 d Gemarkung Radeberg mit einer Größe von 210 m² sowie einer Teilfläche des Flurstücke 451/1 Gemarkung Radeberg mit einer Größe von ca. 300 m² zu einem Preis von insgesamt 25.500,00 € zzgl. sämtlicher Grunderwerbsnebenkosten sowie Vermessungskosten an Herrn Mario Schubert, Friedhofstraße 2, 01454 Radeberg.

Beschluss Nr.: SR090-2012

Verkauf des Flurstückes 723/1 Gemarkung Großerkmannsdorf im Wohngebiet „Am Heiderand“ in Großerkmannsdorf

Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Flurstückes 723/1 Gemarkung Großerkmannsdorf im Wohngebiet „Am Heiderand“ mit einer Größe von 582 m² an die Eheleute Regina und Marcus Keidel, Richard-Wagner-Straße 11, 01219 Dresden zum Preis von 58.200,00 € (100,00 €/m²) zuzüglich sämtlicher Grunderwerbsnebenkosten. Die Vollmacht zur vorzeitigen Grundbuchbelastung durch den Erwerber in Höhe von 160.000,00 € wird erteilt. In den Kaufvertrag ist eine Bauverpflichtung mit Rückfallklausel von drei Jahren ab Eigentums- umschreibung aufzunehmen.

Beschluss Nr.: SR091-2012

Verkauf des Flurstückes 723/2 Gemarkung Großerkmannsdorf im Wohngebiet „Am Heiderand“ in Großerkmannsdorf

Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Flurstückes 723/2 Gemarkung Großerkmannsdorf im Wohngebiet „Am Heiderand“ mit einer Größe von 493 m² an Frau Antje Misera und Herrn Matthias Böhme, Ermelstraße 11, 01277 Dresden zum Preis von 49.300,00 € (100,00 €/m²) zuzüglich sämtlicher Grunderwerbsnebenkosten. In den Kaufvertrag ist eine Bauverpflichtung mit Rückfallklausel von drei Jahren ab Eigentums- umschreibung aufzunehmen.

Beschluss Nr.: SR092-2012

Verkauf des Flurstückes 723/3 Gemarkung Großerkmannsdorf im Wohngebiet „Am Heiderand“ in Großerkmannsdorf

Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Flurstückes 723/3 Gemarkung Großerkmannsdorf im Wohngebiet „Am Heiderand“ mit einer Größe von 476 m² an die Eheleute Anke und Torsten Welz, Pulsnitzer Straße 55, 01917 Kamenz zum Preis von 47.600,00 € (100,00 €/m²) zuzüglich sämtlicher Grunderwerbsnebenkosten.
In den Kaufvertrag ist eine Bauverpflichtung mit Rückfallklausel von drei Jahren ab Eigentumsumschreibung aufzunehmen.

Beschluss Nr.: SR093-2012

Verkauf des Flurstückes 723/4 Gemarkung Großerkmannsdorf im Wohngebiet „Am Heiderand“ in Großerkmannsdorf

Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Flurstückes 723/4 Gemarkung Großerkmannsdorf im Wohngebiet „Am Heiderand“ mit einer Größe von 459 m² an die Eheleute Corinna und Jürgen Hammer, Kleinwolmsdorfer Straße 37, 01454 Radeberg zum Preis von 45.900,00 € (100,00 €/m²) zuzüglich sämtlicher Grunderwerbsnebenkosten. Die Vollmacht zur vorzeitigen Grundbuchbelastung durch den Erwerber in Höhe von 300.000,00 € wird erteilt. In den Kaufvertrag ist eine Bauverpflichtung mit Rückfallklausel von drei Jahren ab Eigentumsumschreibung aufzunehmen.

Beschluss Nr.: SR094-2012

Verkauf des Flurstückes 723/5 Gemarkung Großerkmannsdorf im Wohngebiet „Am Heiderand“ in Großerkmannsdorf

Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Flurstückes 723/5 Gemarkung Großerkmannsdorf im Wohngebiet „Am Heiderand“ mit einer Größe von 586 m² an Frau Marilyn Wirth und Herrn Martin Granert, Heidestraße 36, 01454 Radeberg zum Preis von 58.600,00 € (100,00 €/m²) zuzüglich sämtlicher Grunderwerbsnebenkosten. Die Vollmacht zur vorzeitigen Grundbuchbelastung durch den Erwerber in Höhe von 260.000,00 € wird erteilt. In den Kaufvertrag ist eine Bauverpflichtung mit Rückfallklausel von drei Jahren ab Eigentumsumschreibung aufzunehmen.

»zurück«