Skip to content

Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Radeberg vom 14.12.2011

Resolution der Großen Kreisstadt Radeberg zu den grausamen Verbrechen von Rechtsextremen in Deutschland

»zurück«

Der Stadtrat verabschiedet  mit großer Mehrheit die Resolution der Großen Kreisstadt Radeberg zu den grausamen Verbrechen von Rechtsextremen in Deutschland.

Beschluss Nr.: SR098-2011

Festsetzung der Elternbeiträge in Kindereinrichtungen der Stadt Radeberg

Der Stadtrat beschließt die Elternbeiträge für die Kindereinrichtungen der Stadt Radeberg auf der Grundlage der jeweils vorjährigen Betriebskosten in Höhe von 22% für die Krippenbetreuung, 29% für die Kindergartenbetreuung und 29% für die Hortbetreuung für das Folgejahr festzulegen.

Für das Jahr 2012 betragen die Elternbeiträge:

  • 174,50 €Krippe (9 h-Betreuung)
  • 106,30 €; im Kindergarten (9h-Betreuung)
  • 62,10 € und im Hort (6h)

Die entsprechenden Eurobeträge werden jährlich beschlossen.

Beschluss Nr.: SR096-2011

B – Plan Nr. 47 „Bebauung zwischen Dresdener Str., Goldbach, Bahnbgelände“

  • Abwägungsbeschluss
  • Billigungsbeschluss
  • Beschluss zur erneuten Beteiligung nach § 13 a BauGB
  1. Der Abwägungsvorschlag, Stand 23. Mai 2011, wird in allen Punkten als Abwägung beschlossen.
  2. Der Entwurf - 2. Fassung zum B – Plan Nr. 47 „Bebauung zwischen Dresdener Str., Goldbach, Bahngelände“, Stand 21.11.2011, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A, den textlichen Festsetzungen – Teil B und der Begründung – Teil C, wird gebilligt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, in Anwendung von § 13 a BauGB erneut der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (öffentl. Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB) und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB).

Beschluss Nr.: SR101-2011 

Einfacher Bebauungsplan Nr. 31 „Eschebach – Gewerbehof“

  • Billigungsbeschluss,
  • Beschluss zur Offenlage
  1. Der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 31 „Eschebach - Gewerbehof“, Stand 24.11.2011, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A, den textlichen Festsetzungen – Teil B und der Begründung – Teil C, wird gebilligt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Anwendung von § 13 a BauGB erneut der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (öffentl. Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB) und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB).

Beschluss Nr.: SR097-2011

Verkauf des Flurstückes 859 Gemarkung Großerkmannsdorf im Wohngebiet „Am Heiderand“

Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Flurstückes 859 Gemarkung Großerkmannsdorf im Wohngebiet „Am Heiderand“ mit einer Größe von 530 m² an Frau Christina Schenk, Gutsweg 4, 01328 Dresden zum Preis von 53.000,00 € (100,00 €/m²) zuzüglich sämtlicher Grunderwerbsnebenkosten.

Die Vollmacht zur vorzeitigen Grundbuchbelastung durch den Erwerber in Höhe von 260.000,00 € wird erteilt.

In den Kaufvertrag ist eine Bauverpflichtung mit Rückfallklausel von drei Jahren ab Eigentumsumschreibung aufzunehmen.

Beschluss Nr.: SR099-2011

Erwerb des Flurstückes 383 a Gemarkung Lotzdorf

Der Stadtrat beschließt den Grunderwerb des Flurstückes 383 a Gemarkung Lotzdorf mit einer Größe von 2.330 m² zu einem Preis von 27.960,00 € zuzüglich Grunderwerbsnebenkosten von Herrn Lutz Peschel.

Beschluss Nr.: SR100-2011

Eigenkapitalerhöhung ROTECH

Der Stadtrat beschließt, den Oberbürgermeister Herrn Gerhard Lemm, zu bevollmächtigen, bei der Gesellschafterversammlung der ROTECH in folgendem Punkt zuzustimmen:

Eigenkapitalerhöhung der ROTECH-Rossendorfer Technologiezentrum GmbH (ROTECH) in Höhe von insgesamt 100.000 € zuzustimmen. Davon entrichtet die Große Kreisstadt Radeberg 10.000 €. Die Eigenkapitalerhöhung wird in der Fortführungsprognose vom November 2010 zur Aufrechterhaltung des Geschäfsbetriebes empfohlen (bdp venturis). Der Anteil der Großen Kreisstadt Radeberg von 10.000 € wird aus der Rücklage von Großerkmannsdorf gedeckt.

Beschluss Nr.: SR102-2011

Außerplanmäßige Ausgabe

Der Stadtrat beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 20.873,29 € entsprechend Zuordnung der Flurstücke 1432/4, 1583/1, 1585, 1590, 1599, 1600, 1603, 1604/2 und 1606 Gemarkung Radeberg.

Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen der Allgemeinen Schlüsselzuweisung.

»zurück«