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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Radeberg vom 30.01.2013

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Beschluss Nr.: SR115-2012

Der Stadtrat beschließt, die Gewerbesteuer aus Sanierungsgewinnen in Höhe von 75.620,00 EUR, nebst Zinsen in Höhe von 7.181,00 EUR, mithin gesamt 82.801,00 EUR, im Einzelfall aus Billigkeitsgründen zu erlassen.

Beschluss Nr.: SR010-2013

  1. Die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 „Erweiterung Bürogebäude Schubert" wird beschlossen. Ziel der Planänderung ist die Erweiterung des Geltungsbereiches um die Flurstücke 451c und Teilflächen von 451/1, 451d Gemarkung Radeberg. Auf diesen Flächen sollen abweichend vom vorliegenden rechtskräftigen B-Plan Nr. 54 die erforderlichen Stellplätze für das Wohn- und Geschäftsgebäude auf der Friedhofstraße 2 errichtet werden.
  2. Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 „Erweiterung Bürogebäude Schubert", Stand 10.Januar 2013, bestehend aus der Planzeichnung - Teil A, den textlichen Festsetzungen - Teil B und der beigefügten Begründung – Teil C, wird gebilligt.
  3. Es wird das Verfahren nach § 13 a BauGB angewendet, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt.
  4. Auf die frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird in Anwendung von § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird verzichtet.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, eine öffentliche Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und den berührten Behörden und TÖB Gelegenheit zur Stellungnahme in angemessener Frist in Anwendung von §13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zu geben.

Beschluss Nr.: SR012-2013

  1. Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Badstr. Ost mit Wohngebiet Am Sandberg" wird beschlossen. Ziel dieser Änderung ist, die interne Erschließung für eine kleinteiligere Parzellierung der Wohnbauflächen festzusetzen und damit die im Moment vorhandene städtebauliche Unordnung zu beseitigen.
  2. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Badstr. Ost mit Wohngebiet Am Sandberg, Bearbeitungsstand 17.01.2013, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A, den textlichen Festsetzungen – Teil B und der beigefügten Begründung – Teil C, wird gebilligt.
  3. Es wird das Verfahren nach § 13 BauGB angewandt.
  4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird in Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und den berührten Behörden und TÖB Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist in Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zu geben.

Beschluss Nr.: SR011-2013

Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer Gewerbeparzelle im Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost bestehend aus den Flurstücken 1174/14, 1175/12 und 1174/44 mit einer Gesamtgröße von 4.093 m² an die Firma SABEU GmbH & Co. KG, Hirschberger Str. 1, 37154 Northeim zum Preis von 75.720,50 € zuzüglich Grunderwerbsnebenkosten.

Die Vollmacht zur vorzeitigen Grundbuchbelastung wird erteilt.

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