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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Radeberg vom 21.02.2012

Beschluss Nr.: T014-2012

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Sanierungsgebiet „Innenstadt“ Radeberg
Beschluss zum Maßnahmekonzept 2012 mit Arbeitsstand vom 03.02.2012

Der Technische Ausschuss beschließt das in der Anlage beigefügte Maßnahmekonzept 2012 mit Arbeitsstand vom 03.02.2012 für die Fortsetzung der Maßnahmen im Sanierungsgebiet „Innenstadt“ Radeberg und als Grundlage für die Einreichung eines Fortsetzungsberichtes für das Programmjahr 2012 im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ (SEP).

Beschluss Nr.: T012-2012

Neubau Kindertagesstätte „Am Sandberg“, Am Sandberg, Flstck. 528/53 Gemarkung Radeberg

  • planungsrechtliche Stellungnahme nach § 36 BauGB

Für den geplanten Neubau einer Kindertagesstätte „Am Sandberg“, Am Sandberg, Flstck. 528/53 Gemarkung Radeberg wird folgende Zustimmung erteilt:

  • Einvernehmen der Gemeinde in Anwendung von § 33 Abs. 3 BauGB.

Beschluss Nr.: T013-2012

Neubau Turnhalle Grundschule Stadtmitte – Beschluss der Ausführungsvariante der Grundstücksabgrenzung zur Hauptstraße

Der Technische Ausschuss beschließt, die Gestaltung der Grundstücksabgrenzung des Grundstückes der Grundschule Stadtmitte zur Hauptstraße auf der Grundlage von Gestaltungsvorschlägen der Schüler der Gundschule vorzunehmen, der sich von den bisher vorgelegten Gestaltungsvorschlägen deutlich anheben kann und nicht an die Gestaltung der angrenztenden Häuserfassaden angepasst sein muss. Die Vorschläge werden nach Erarbeitung in der Grundschule dem Technischen Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

Beschluss Nr.: T008-2012

Errichtung eines Carports, Eigenheimweg 2, Flstck. 1370 n Gemarkung Radeberg

  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung „Eigenheimsiedlung am Schillerplatz“ i.V.m. §§ 172, 173 BauGB

Dem Antrag zur Errichtung eines Carports, Eigenheimweg 2, Flstck. 1370 n Gemarkung Radeberg wird folgende Zustimmung erteilt:

  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung „Eigenheimsiedlung am Schillerplatz“ i.V.m. §§ 172, 173 BauGB.

Radeberg, den 21.02.2012

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