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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Radeberg vom 19.02.2013

Beschluss Nr.: T013-2013

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Neubau Einfamilienhaus mit einer Doppelgarage, Flstck. 528/63 Gemarkung Radeberg, Kastanienstr.

  • Stellungnahme der Gemeinde in Anwendung von § 36 BauGB

Für den geplanten Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage, Flstck. 528/63 Gemarkung Radeberg, Kastanienstr. wird folgende Zustimmung mit Nebenbestimmungen erteilt:

  • Einvernehmen der Gemeinde in Anwendung von § 33 Abs. 3 BauGB.

Nebenbestimmungen:

  1. Der Bauherr weist die rechtliche Sicherung der Zufahrt und der Leitungsrechte für die Medien Abwasser und Trinkwasser über Flstck. 528/65 Gemarkung Radeberg entsprechend den Bestimmungen von § 2 Abs. 11 SächsBO nach.
  2. Der Bauherr erkennt für sich und seine Rechtsnachfolger die zukünftigen Festsetzungen der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Badstr. Ost mit Wohngebiet Am Sandberg" schriftlich an.

Beschluss Nr.: T014-2013

Änderung Fassaden, Errichtung von Balkonen, Errichtung von Fertigteilgaragen, Rathenaustr. 7, Flstck. 1089m Gemarkung Radeberg

  • Stellungnahme der Gemeinde in Anwendung von § 36 BauGB

Für die geplante Änderung der Fassaden, Errichtung von Balkonen, Errichtung von Fertigteilgaragen, Rathenaustr. 7, Flstck. 1089m Gemarkung Radeberg, wird folgende Zustimmung erteilt:

  • Einvernehmen der Gemeinde in Anwendung von § 34 BauGB.

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