Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Radeberg vom 22.05.2012
Beschluss Nr.: T050-2012
Sanierungsgebiet "Innenstadt Radeberg"
Für den Werbeausleger „Schmiedeeisernes Zunftschild“ an dem Gebäude Hauptstr. 44, Flurstück 105 der Gemarkung Radeberg, mit einer Größe von 140 cm x 170 cm werden folgende Zustimmungen in Abweichung von § 13 Abs. 6 der Gestaltungssatzung Radeberg erteilt:
- Genehmigung nach Erhaltungssatzung „Innenstadt“ (§§ 172, 173 BauGB),
- Genehmigung nach Sanierungssatzung „Innenstadt“ (§§ 144, 145 BauGB),
- Genehmigung nach § 14 Abs. 1 der Gestaltungssatzung Radeberg,
- Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB
Radeberg, den 22.05.2012