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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Radeberg vom 07.02.2012

Beschluss Nr.: T011-2012

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Sanierungsgebiet „Innenstadt“ Radeberg
Bauantrag für die Anbringung einer Großflächenwerbetafel für den Lidl-Markt an dem Gebäude Oberstr. 10, Flurstücke 3, 4 und 447/1 der Gemarkung Radeberg

  • Entscheidung über die Erteilung einer Abweichung von § 13 Gestaltungssatzung (§ 67 SächsBO und § 14 Gestaltungssatzung)
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172, 173 BauGB)
  • Genehmigung nach Sanierungssatzung (§§ 144, 145 BauGB)
  • planungsrechtliche Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB

Für die geplante Anbringung einer Großflächenwerbetafel für den Lidl-Markt an dem Gebäude Oberstr. 10, Flurstücke 3, 4 und 447/1 der Gemarkung Radeberg, werden folgende Zustimmungen nicht erteilt:

  • Abweichung von § 13 Gestaltungssatzung (§ 67 SächsBO und § 14 Gestaltungssatzung),
  • Genehmigung nach Sanierungssatzung (§§ 144, 145 BauGB),
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172, 173 BauGB),
  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.

Beschluss Nr.: T006-2012

Errichtung von 6 Mieterschuppen in Grenzbebauung, Dammweg 3, Flstck. 1785/1 Gemarkung Radeberg

  • planungsrechtliche Stellungnahme nach § 36 BauGB

Für die geplante Errichtung von 6 Mieterschuppen in Grenzbebauung, Dammweg 3, Flstck. 1785/1 Gemarkung Radeberg wird folgende Zustimmung erteilt:

  • Einvernehmen der Gemeinde i.V.m. § 34 BauGB.

Beschluss Nr.: T009-2012

Überplanmäßige Ausgabe für den Ausbau des Fliederweges in Radeberg Auftragsvergabe Ausbau Fliederweg

Der Technische Ausschuss, als Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Abwasser beschließt:

  1. eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.998,75 € zum Bau des Mischwasserkanals Fliederweges in Radeberg. Die Deckung erfolgt aus der Verschiebung der geplanten Maßnahme Ausbau Forellenweg in das Jahr 2013, sowie Einsparungen bei Rechts- und Beratungskosten.
  2. Die Auftragsvergabe für den Ausbau des Fliederweges in Höhe von 124.055,45 € an die Fa. HEF FlottmannTiefbau GmbH & Co.KG, 01454 Wachau

Beschluss Nr.: T010-2012

Kindertageseinrichtung „Am Sandberg“ Neubau nach EnEV 2009

Der Technische Ausschuss beschließt auf der Grundlage der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Planungsbüros IB Jähnichen die Errichtung der Kindertagesstätte „Am Sandberg“ nach den Vorgaben der geltenden EnEV 2009.

Beschluss Nr.: T003-2012

Sanierungsgebiet „Innenstadt“ Radeberg
Umbau und Nutzungsänderung des 1. Obergeschoss des Gebäudes Markt 1, Flurstück 337/3 der Gemarkung Radeberg

  • Sanierungsrechtliche Genehmigung (§§ 144, 145 BauGB)
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172, 173 BauGB)

Für den Umbau und die Nutzungsänderung des 1. OG des Gebäudes Markt 1 von einer Pension zu Wohnräumen, Flurstück 337/3 der Gemarkung Radeberg werden folgende Zustimmungen erteilt:

  • Genehmigung nach Sanierungssatzung (§§ 144, 145 BauGB),
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172, 173 BauGB).

Radeberg, den 07.02.2012

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