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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Radeberg vom 17.01.2012

Beschluss Nr.: T002-2012

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Der Technische Ausschuss bestätigt den Neuabschluss von zwei Leasingverträgen für ein Trägerfahrzeug Unimog U 20 und einen Hansa Mehrzwecktransporter, nach dem Auslaufen der bestehenden Leasingverträge für zwei LKW Pfau Rexter  zum 31.03.2012. Die Leasingrate für die beiden Neufahrzeuge beträgt insgesamt 2.930,38 €.

Beschluss Nr.: T077-2011

Zum geplanten Neubau eines Einfamilienhauses, Vater - Zille - Weg 27, Flstck. 732/33 Gemarkung Radeberg werden folgende Zustimmungen erteilt:

  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung "Stadtrandsiedlung" i.V.m. §§ 172, 173 BauGB,
  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.

Beschluss Nr.: T005-2012

Dem Antrag auf Erweiterung und Modernisierung einer Doppelhaushälfte, Vater - Zille - Weg 8, Flstck. 732 f Gemarkung Radeberg, werden folgende Zustimmungen erteilt:

  • Einvernehmen der Gemeinde in Anwendung von § 34 BauGB,
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung "Stadtrandsiedlung" i.V.m. §§ 172, 173 BauGB.

Beschluss Nr.: T004-2012

Für die geplante Anbringung eines Glasvordaches über der Hauseingangstür mit den Abmessungen B = 2 m, T = 90 cm, Neigung 20° am Gebäude Lessingstr. 8, Flstck. 1375/3 Gemarkung Radeberg, wird folgende Zustimmung erteilt:

  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung "Eigenheimsiedlung am Schillerplatz" i.V.m. §§ 172, 173 BauGB

Beschluss Nr.: T001-2012

Für den Umbau und die Erweiterung des Erdgeschoss zu einem Drogeriemarkt auf dem Flurstück 29/2 der Gemarkung Radeberg werden folgende Zustimmungen mit Auflagen/ Bedingungen nach § 145 Abs. 4 BauGB erteilt:

  • Genehmigung nach Sanierungssatzung (§§ 144, 145 BauGB)
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172, 173 BauGB)
  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.

Auflagen/ Bedingungen nach § 145 Abs. 4 BauGB:

  • Die Farbgestaltung der Fassade der Hauptstr. 8, ist mit der Stadtverwaltung Radeberg abzustimmen.
  • Die Schaufensterelemente dürfen nicht über die Bauflucht der Fassade hinausragen.
  • Glasflächen, welche bis zum Boden herabreichen, sind im öffentlichen Raum so zu kennzeichnen, dass diese leicht erkannt werden können.
  • Die Außentür ist aus Holz herzustellen und entsprechend den noch vorhandenen historischem Vorbild mit Schalungen, Füllungen oder Kassetten aus Holz zu gliedern.

Radeberg, den 17.01.2012

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