Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Radeberg vom 17.01.2012
Beschluss Nr.: T002-2012
Der Technische Ausschuss bestätigt den Neuabschluss von zwei Leasingverträgen für ein Trägerfahrzeug Unimog U 20 und einen Hansa Mehrzwecktransporter, nach dem Auslaufen der bestehenden Leasingverträge für zwei LKW Pfau Rexter zum 31.03.2012. Die Leasingrate für die beiden Neufahrzeuge beträgt insgesamt 2.930,38 €.
Beschluss Nr.: T077-2011
Zum geplanten Neubau eines Einfamilienhauses, Vater - Zille - Weg 27, Flstck. 732/33 Gemarkung Radeberg werden folgende Zustimmungen erteilt:
- Genehmigung nach Erhaltungssatzung "Stadtrandsiedlung" i.V.m. §§ 172, 173 BauGB,
- Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.
Beschluss Nr.: T005-2012
Dem Antrag auf Erweiterung und Modernisierung einer Doppelhaushälfte, Vater - Zille - Weg 8, Flstck. 732 f Gemarkung Radeberg, werden folgende Zustimmungen erteilt:
- Einvernehmen der Gemeinde in Anwendung von § 34 BauGB,
- Genehmigung nach Erhaltungssatzung "Stadtrandsiedlung" i.V.m. §§ 172, 173 BauGB.
Beschluss Nr.: T004-2012
Für die geplante Anbringung eines Glasvordaches über der Hauseingangstür mit den Abmessungen B = 2 m, T = 90 cm, Neigung 20° am Gebäude Lessingstr. 8, Flstck. 1375/3 Gemarkung Radeberg, wird folgende Zustimmung erteilt:
- Genehmigung nach Erhaltungssatzung "Eigenheimsiedlung am Schillerplatz" i.V.m. §§ 172, 173 BauGB
Beschluss Nr.: T001-2012
Für den Umbau und die Erweiterung des Erdgeschoss zu einem Drogeriemarkt auf dem Flurstück 29/2 der Gemarkung Radeberg werden folgende Zustimmungen mit Auflagen/ Bedingungen nach § 145 Abs. 4 BauGB erteilt:
- Genehmigung nach Sanierungssatzung (§§ 144, 145 BauGB)
- Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172, 173 BauGB)
- Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.
Auflagen/ Bedingungen nach § 145 Abs. 4 BauGB:
- Die Farbgestaltung der Fassade der Hauptstr. 8, ist mit der Stadtverwaltung Radeberg abzustimmen.
- Die Schaufensterelemente dürfen nicht über die Bauflucht der Fassade hinausragen.
- Glasflächen, welche bis zum Boden herabreichen, sind im öffentlichen Raum so zu kennzeichnen, dass diese leicht erkannt werden können.
- Die Außentür ist aus Holz herzustellen und entsprechend den noch vorhandenen historischem Vorbild mit Schalungen, Füllungen oder Kassetten aus Holz zu gliedern.
Radeberg, den 17.01.2012