Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Radeberg vom 06.12.2011
Beschluss Nr.: T075-2011
Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Flstck. 1500/3 Gemarkung Radeberg, Dresdener Str.
- Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB
Für die geplante Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flstck. 1500/3 Gemarkung Radeberg, Dresdener Str., wir folgende Zustimmung erteilt:
- Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB
Beschluss Nr.: T076-2011
Sanierungsgebiet "Innenstadt" Radeberg
Bauantrag für die Anbringung einer Großflächenwerbetafel für den Lidl-Markt an dem Gebäude Oberstr. 10, Flurstücke 3, 4 und 447/1 der Gemarkung Radeberg
- Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172, 173 BauGB)
- Genehmigung nach Sanierungssatzung (§§ 144, 145 BauGB)
- planungsrechtliche Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB
Für die geplante Anbringung einer Großflächenwerbetafel für den Lidl-Markt an dem Gebäude Oberstr. 10, Flurstücke 3, 4 und 447/1 der Gemarkung Radeberg, werden folgende Zustimmungen nicht erteilt:
- Genehmigung nach Sanierungssatzung (§§ 144, 145 BauGB)
- Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172, 173 Bau GB)
- Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 Bau GB.
Radeberg, den 06.12.2011