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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Radeberg vom 23.08.2011

Beschluss Nr.: T052-2011

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Neubau eines Einfamilienhauses, Ludwig-Jahn-Str., Flstck. 364/e Gemarkung Radeberg

  • Einvernehmen der Gemeinde

Für den geplanten Neubau eines Einfamilienhauses, Ludwig-Jahn-Str., Flstck. 364/e Gemarkung Radeberg, wird folgende Zustimmung erteilt:

  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.

Hinweis:
Die geplante Grundstückszufahrt über Flstck. 794/6 (Ludwig-Jahn-Str.) sollte rechtwinklig und ohne Krümmung geführt werden, da dann ein Wenden im Bereich der Ludwig-Jahn-Str. möglich wäre.

Beschluss Nr.: T053-2011

Errichtung einer Werkstatt für PKW und Umnutzung Garage in Büroräume, Pulsnitzer Str. 42, Flstck. 364 d Gemarkung Radeberg

Für die geplante Errichtung einer Werkstatt für PKW und Umnutzung der vorhandenen Garage in Büroräume, Pulsnitzer Str. 42, Flstck. 364 d Gemarkung Radeberg, wird folgende Zustimmung erteilt:

  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.

Beschluss Nr.: T054-2011

Errichtung eines Doppelcarports, Kleinröhrsdorfer Str. 30, Flstck. 738/b Gemarkung Radeberg

  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172, 173 BauGB)

Für die geplante Errichtung eines Doppelcarports, Kleinröhrsdorfer Str. 30, Flstck. 738/b Gemarkung Radeberg wird folgende Genehmigung erteilt:

  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung "Stadtrandsiedlung" i.V.m. §§ 172, 173 BauGB.

Beschluss Nr.: T055-2011

Antrag gemäß § 4 BimSchG und Anhang der 4. BimSchV, Spalte 2 Nr. 8.12b und 8.11b,bb für das Lagern von nicht gefährlichen Abfällen und den Betrieb einer mobilen Recyclinganlage in der Kiessandgrube Radeberg

  • Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB

Für den geplanten Betrieb in der Kiessandgrube Radeberg zum Lagern von nicht gefährlichen Abfällen und dem Betrieb einer mobilen Recyclinganlage, wird folgende Zustimmung mit Nebenbestimmungen erteilt:

  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 5 BauGB.

Nebenbestimmungen:

Es ist sicher zu stellen, dass

  1. keine Überschreitung der gesetzlich festgesetzten Immissionsgrenzwerte der in der Nähe gelegenen Wohngebiete "Stadtrandsiedlung" und "Friedrichstal" durch den erweiterten Umfang der Nutzung der Recyclinganlage und der zusätzlichen Lagerflächen entsteht,
  2. die Höhe der geplanten Lagerungen nicht über den Rand der Kiesgrube hinausragt,
  3. die abgelagerten Abfälle vor Stilllegung und Verfüllung der Kiesgrube rückstandslos wieder beräumt werden.

Radeberg, den 23.08.2011

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