Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Radeberg vom 23.08.2011
Beschluss Nr.: T052-2011
Neubau eines Einfamilienhauses, Ludwig-Jahn-Str., Flstck. 364/e Gemarkung Radeberg
- Einvernehmen der Gemeinde
Für den geplanten Neubau eines Einfamilienhauses, Ludwig-Jahn-Str., Flstck. 364/e Gemarkung Radeberg, wird folgende Zustimmung erteilt:
- Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.
Hinweis:
Die geplante Grundstückszufahrt über Flstck. 794/6 (Ludwig-Jahn-Str.) sollte rechtwinklig und ohne Krümmung geführt werden, da dann ein Wenden im Bereich der Ludwig-Jahn-Str. möglich wäre.
Beschluss Nr.: T053-2011
Errichtung einer Werkstatt für PKW und Umnutzung Garage in Büroräume, Pulsnitzer Str. 42, Flstck. 364 d Gemarkung Radeberg
Für die geplante Errichtung einer Werkstatt für PKW und Umnutzung der vorhandenen Garage in Büroräume, Pulsnitzer Str. 42, Flstck. 364 d Gemarkung Radeberg, wird folgende Zustimmung erteilt:
- Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.
Beschluss Nr.: T054-2011
Errichtung eines Doppelcarports, Kleinröhrsdorfer Str. 30, Flstck. 738/b Gemarkung Radeberg
- Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172, 173 BauGB)
Für die geplante Errichtung eines Doppelcarports, Kleinröhrsdorfer Str. 30, Flstck. 738/b Gemarkung Radeberg wird folgende Genehmigung erteilt:
- Genehmigung nach Erhaltungssatzung "Stadtrandsiedlung" i.V.m. §§ 172, 173 BauGB.
Beschluss Nr.: T055-2011
Antrag gemäß § 4 BimSchG und Anhang der 4. BimSchV, Spalte 2 Nr. 8.12b und 8.11b,bb für das Lagern von nicht gefährlichen Abfällen und den Betrieb einer mobilen Recyclinganlage in der Kiessandgrube Radeberg
- Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB
Für den geplanten Betrieb in der Kiessandgrube Radeberg zum Lagern von nicht gefährlichen Abfällen und dem Betrieb einer mobilen Recyclinganlage, wird folgende Zustimmung mit Nebenbestimmungen erteilt:
- Einvernehmen der Gemeinde nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 5 BauGB.
Nebenbestimmungen:
Es ist sicher zu stellen, dass
- keine Überschreitung der gesetzlich festgesetzten Immissionsgrenzwerte der in der Nähe gelegenen Wohngebiete "Stadtrandsiedlung" und "Friedrichstal" durch den erweiterten Umfang der Nutzung der Recyclinganlage und der zusätzlichen Lagerflächen entsteht,
- die Höhe der geplanten Lagerungen nicht über den Rand der Kiesgrube hinausragt,
- die abgelagerten Abfälle vor Stilllegung und Verfüllung der Kiesgrube rückstandslos wieder beräumt werden.
Radeberg, den 23.08.2011