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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Radeberg vom 21.06.2011

Beschluss Nr.: T049-2011

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Für den Antrag auf Vorbescheid, Neubau eines Einfamilienhauses, nicht unterkellert, Flstck. 1712/7 Gemarkung Radeberg, Robert-Blum-Weg 9a wird folgende Zustimmung nicht erteilt:

  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 35 Abs. 2 BauGB.

Beschluss Nr.: T050-2011

Der Technische Ausschuss erteilt zum Verkauf der Flurstücke 98 und 100b der Gemarkung Radeberg, die sanierungsrechtliche Genehmigung in Anwendung von §§ 144, 145 BauGB.

Der Technische Ausschuss erteilt zur Grundschuldbestellung der Flurstücke 98 und 100b der Gemarkung Radeberg, die sanierungsrechtliche Genehmigung in Anwendung von §§ 144, 145 BauGB.

Beschluss Nr.: T051-2011

Für die Anbringung einer Klimaanlage an der Westfassade des Gebäudes Pulsnitzer Straße 20, Flurstück 12 der Gemarkung Radeberg werden folgende Zustimmungen mit Auflagen/ Bedingungen nach § 145 Abs. 4 BauGB erteilt:

  • Genehmigung nach Sanierungssatzung (§§ 144, 145 BauGB),
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172, 173 BauGB).

Auflagen/ Bedingungen in Anwendung von § 145 Abs. 4 BauGB:
Die Klimaanlage ist so anzubringen, dass die Mieter des Flurstückes 13 nicht durch einen zu hohen Geräuschpegel belästigt werden.

Radeberg, den 21.06.2011

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