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Stadt Radeberg

17.05.2011

Beschluss Nr.: T036-2011

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Für die Werbeanlagen an dem Gebäude Pulsnitzer Str. 20, Flurstück 12 der Gemarkung Radeberg, bestehend aus zwei transparenten bzw. milchglasigen Acrylglasplatten links und rechts neben der Eingangstür mit den Maßen 50 cm x 90 cm werden folgende Zustimmungen erteilt:

  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung „Innenstadt“ (§§ 172, 173 BauGB),
  • Genehmigung nach Sanierungssatzung „Innenstadt“ (§§ 144, 145 BauGB)

Beschluss Nr.: T037-2011

Der Technische Ausschuss stimmt der baulichen Veränderung zwischen Eingangshalle C und Verbinder D durch eine Trennwand mit Tür zu.

Beschluss Nr.: T038-2011

Für die geplante Anbringung einer Hinweisplane für das Ladengeschäft EDEKA an dem Gebäude Oberstr. 25, Flurstück 380 der Gemarkung Radeberg, werden folgende Zustimmungen nicht erteilt:

  • Genehmigung nach Sanierungssatzung (§§ 144,145 BauGB)
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172, 173 BauGB)
  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.

Beschluss Nr.: T039-2011

Für die geplante Errichtung einer Garage mit Abstellfläche, Flstck. 732/10 Gemarkung Radeberg, Vater – Zille – Weg 2, werden folgende Zustimmungen erteilt:

  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung „Stadtrandsiedlung“ (§§ 172, 173 BauGB),
  • Einvernehmen der Gemeinde in Anwendung von § 34 BauGB.

Beschluss Nr.: T040-2011

Für die geplante Erweiterung einer vorhandenen Doppelhaushälfte, Flstck. 739 h Gemarkung Radeberg, Kleinröhrsdorfer Str. 16, werden folgende Zustimmungen erteilt:

  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung „Stadtrandsiedlung (§§ 172, 173 BauGB),
  • Einvernehmen der Gemeinde in Anwendung von § 34 BauGB.

Beschluss Nr.: T041-2011

Der geplanten Errichtung eines Antennenträgers mit Technik-Container, Flstck. 1099, Rathenaustr. 25, wird folgende Zustimmung nicht erteilt:

Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.

Begründung:

Der geplante Antennenmast fügt sich nicht in die Umgebungsbebauung ein, da es keinen Schornstein dieser Größenordnung in der Umgebung gibt. Das Ortsbild der Stadt Radeberg (Erhaltungssatzungsgebiet „Innenstadt Radeberg“) wird beeinträchtigt werden.

Radeberg, den 17.05.2011

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