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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Radeberg vom 19.04.2011

Beschluss Nr.: T028-2011

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Der Technische Ausschuss erteilt zum Verkauf des Flurstückes 41 der Gemarkung Radeberg, die sanierungsrechtliche Genehmigung in Anwendung von §§ 144, 145 BauGB.

Beschluss Nr.: T029-2011

Für die geplante Errichtung von 3 Garagen auf dem Flstck. 1485/4 Gemarkung Radeberg, Dresdener Str. 43 wird folgende Zustimmung erteilt:

  • Einvernehmen der Gemeinde auf Grundlage von § 35 Abs. 2 BauGB.

Beschluss Nr.: T030-2011

In Anwendung von § 15 BauGB beantragt die Stadt Radeberg die Zurücksetzung der Entscheidung für das Bauvorhaben "Sanierung eines bestehenden Schuppengebäudes, Abschleppung der Dachflächen zur Nutzung als Carport und zum Aufbau einer Photovoltaikanlage, Flstck. 1484d Gemarkung Radeberg, Dresdener Str. 51a" um sechs Monate.

Beschluss Nr.: T031-2011

Für den geplanten Neubau eines Geschäftshauses Dresdener Str. 73a, Flstck. 1473/1 (geplanter Getränke- und Drogeriemarkt) wird folgende Zustimmung nicht erteilt:

  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.

Beschluss Nr.: T032-2011

Für die geplante Ansiedlung eines Einkaufszentrums, Flstck. 1475 Gemarkung Radeberg, Dresdener Str. 52 wird folgende Zustimmung nicht erteilt:

  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.

Beschluss Nr.: T033-2011

Für die geplante Sanierung, dem Einbau von Dachterrassen, der Nutzungsänderung der ehem. Gewerbeeinheit im Erdgeschoss (Laden) zu Wohnungen sowie Abbruch des Toilettengebäudes im Hof, Mittelstr. 3/ Pirnaer Str. 6, Flurstück 243 der Gemarkung Radeberg werden folgende Zustimmungen erteilt:

  • Genehmigung nach Sanierungssatzung (§§ 144, 145 BauGB) mit Nebenbestimmungen nach § 145 BauGB,
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172, 173 BauGB),
  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.

Nebenbestimmung:

  • Die Farbgestaltung der Fassade ist mit der Stadt Radeberg abzustimmen.
  • Die Fenster sind ab einer Breite von 60 cm durch außenliegende oder glasteilende Mittelstöcke und Kämpfer nach historischem Vorbild zu unterteilen.
  • Die Außentür ist aus Holz herzustellen und entsprechend den noch vorhandenen historischem Vorbild mit Schalungen, Füllungen oder Kassetten aus Holz zu gliedern.

Beschluss Nr.: T034-2011

Der Technische Ausschuss erteilt zum Verkauf des Flurstückes 212/1 der Gemarkung Radeberg, die sanierungsrechtliche Genehmigung in Anwendung von §§ 144, 145 BauGB.

Beschluss Nr.: T035-2011

Zum Antrag auf Vorbescheid für den Neubau von 2 Verkaufsmärkten des Einzelhandels (geplante Geschossfläche 1.000 m² und 1.147,50 m²), nach Abriss von 2 bestehenden Teilgebäudebereichen, Flstck. 366, 367, 368 Gemarkung Radeberg, Pulsnitzer Str. 41 wird folgende Zustimmung nicht erteilt:

  • Einvernehmen er Gemeinde nach § 35 BauGB.

Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass für die planungsrechtliche Klärung der Zulässigkeit des Vorhabens ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erforderlich ist.
Um beurteilen zu können, ob schädliche Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich zu erwarten sind, müssen die geplanten Einkaufseinrichtungen hinsichtlich der geplanten Warensortimente genau beschrieben und entsprechend festgesetzt werden.

Radeberg, den 05.04.2011

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