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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Radeberg vom 08.02.2011

Beschluss Nr.: T011-2011

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Der Technische Ausschuss der Stadt Radeberg erteilt zum Antrag auf Errichtung eines Anbaus an das Hauptgebäude Pirnaer Str. 18, Flst. 211B der Gemarkung Radeberg,

  • die sanierungsrechtliche Genehmigung in Anwendung von §§ 144, 145 BauGB und
  • die Genehmigung nach Erhaltungssatzung gemäß §§ 172, 173 BauGB.

Beschluss Nr.: T012-2011

Für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses auf den Flurstücken 241 und 242 der Gemarkung Radeberg werden folgende Zustimmungen erteilt:

  • Genehmigung nach Sanierungssatzung (§§ 144, 145 BauGB)
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172, 173 BauGB)
  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.

Auflagen/Bedingungen nach § 145 Abs. 4 BauGB:

Die Farbgestaltung der Fassade ist mit der Stadtverwaltung Radeberg abzustimmen.

Beschluss Nr.: T013-2011

Für die Werbeanlage AOK Außenfirmierung mit der Aufschrift AOK Plus und einem großen P in Form eines Leuchtpylon am Gebäude August-Bebel-Straße 6, Flurstück 1555/2 der Gemarkung Radeberg, werden folgende Zustimmungen erteilt:

  • Abweichung von § 13 Abs. 7 Gestaltungssatzung der Stadt Radeberg in Anwendung von § 14 Abs. 1 und 3 Gestaltungssatzung der Stadt Radeberg,
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung "Innenstadt" in Anwendung von §§ 172, 173 BauGB,
  • Genehmigung nach Sanierungssatzung "Innenstadt" in Anwendung von §§ 144, 145 BauGB.

Radeberg, den 08.02.2011

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