Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Radeberg vom 08.02.2011
Beschluss Nr.: T011-2011
Der Technische Ausschuss der Stadt Radeberg erteilt zum Antrag auf Errichtung eines Anbaus an das Hauptgebäude Pirnaer Str. 18, Flst. 211B der Gemarkung Radeberg,
- die sanierungsrechtliche Genehmigung in Anwendung von §§ 144, 145 BauGB und
- die Genehmigung nach Erhaltungssatzung gemäß §§ 172, 173 BauGB.
Beschluss Nr.: T012-2011
Für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses auf den Flurstücken 241 und 242 der Gemarkung Radeberg werden folgende Zustimmungen erteilt:
- Genehmigung nach Sanierungssatzung (§§ 144, 145 BauGB)
- Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172, 173 BauGB)
- Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.
Auflagen/Bedingungen nach § 145 Abs. 4 BauGB:
Die Farbgestaltung der Fassade ist mit der Stadtverwaltung Radeberg abzustimmen.
Beschluss Nr.: T013-2011
Für die Werbeanlage AOK Außenfirmierung mit der Aufschrift AOK Plus und einem großen P in Form eines Leuchtpylon am Gebäude August-Bebel-Straße 6, Flurstück 1555/2 der Gemarkung Radeberg, werden folgende Zustimmungen erteilt:
- Abweichung von § 13 Abs. 7 Gestaltungssatzung der Stadt Radeberg in Anwendung von § 14 Abs. 1 und 3 Gestaltungssatzung der Stadt Radeberg,
- Genehmigung nach Erhaltungssatzung "Innenstadt" in Anwendung von §§ 172, 173 BauGB,
- Genehmigung nach Sanierungssatzung "Innenstadt" in Anwendung von §§ 144, 145 BauGB.
Radeberg, den 08.02.2011