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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Radeberg vom 25.01.2011

Beschluss Nr.: T010-2011

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Der Betriebsausschuss bestätigt den Kauf eines Kleintransporters Opel Combo mit einem Kaufpreis von 12.387,99 € (Brutto) als  Einsatzfahrzeug für den Stadtwirtschaftshof Radeberg.

Beschluss Nr.: T001-2011

Der Technische Ausschuss erteilt zur Überlassung des Flurstückes 357 der Gemarkung Radeberg die sanierungsrechtliche Genehmigung in Anwendung von §§ 144, 145 BauGB.

Beschluss Nr.: T002-2011

Der Technische Ausschuss erteilt zum Nachtrag zur Grundstücksveräußerung der Flurstücke 29/2, 30, 35, 36 der Gemarkung Radeberg bezüglich der Eintragung der Wegerechte die sanierungsrechtliche Genehmigung in Anwendung von §§ 144, 145 BauGB.

Beschluss Nr.: T003-2011

Der Technische Ausschuss erteilt zum Verkauf des Flurstückes 133 der Gemarkung Radeberg die sanierungsrechtliche Genehmigung in Anwendung von §§ 144, 145 BauGB.

Beschluss Nr.: T004-2011

Der Technische Ausschuss erteilt zur Grundschuldbestellung des Flurstückes 133 der Gemarkung Radeberg die sanierungsrechtliche Genehmigung in Anwendung von §§ 144, 145 BauGB.

Beschluss Nr.: T005-2011

Für den Einbau eines Schaufensters mit den Maßen 3,25 m x 2,05 m in Wohn- und Geschäftshaus Hauptstraße 49 auf dem Flurstück 133 der Gemarkung Radeberg werden folgende Zustimmungen erteilt:

Genehmigung nach Sanierungssatzung (§§ 144, 145 BauGB) mit Auflagen /

Bedingungen nach § 145 Abs. 4 BauGB,

Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172, 173 BauGB).

Auflagen / Bedingungen in Anwendung von § 145 Abs. 4 BauGB:

  1. Um das neue Fenster ist eine Putzfasche in gleicher Breite wie die vorhandenen Schaufenster herzustellen.
  2. Die Oberkante des Schaufensters muss sich in gleicher Höhe wie die vom Schaufenster links liegende Tür befinden.

Beschluss Nr.: T006-2011

Für den geplanten Neubau einer Fertigungshalle mit Bürobereich, Herstellung von Stellplätzen, An der Ziegelei 19, Flstck. 470/43, 470/48, 470/49 Gemarkung Lotzdorf, werden folgende Zustimmungen erteilt:

  • Zustimmung zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 nach § 31 Abs. 2 BauGB:
  1. Befreiung von der festgesetzten maximalen Gebäudehöhe von 270 m ü. NN. Es wird der beantragten Gebäudehöhe von max. 271,44 m ü. HN (OK Attika Bürogebäudeteil = + 8,00 m, OK Binder Werkhalle = + 6,00 m) die Zustimmung erteilt.
  2. Befreiung von dem festgesetzten Maß der baulichen Nutzung / Zahl der Vollgeschosse max. 1. Es wird die Zustimmung erteilt, für einen untergeordneten Gebäudebereich, den Büroräumen, 2 Vollgeschosse zu errichten bei annähernd gleicher Gebäudehöhe wie die der Werkhalle.
  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB.

Beschluss Nr.: T007-2011

Für die geplante Erweiterung einer Antennenanlage am Schornstein, Basisstation 02 2 01 99 0256, Heidestraße 70, Flstck. 1432/34, wird folgende Zustimmung mit Nebenbestimmungen erteilt:

  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.

Nebenbestimmungen:

Die Zustimmung wird ausschließlich unter den Bedingungen erteilt,

  1. dass die Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur für diesen Standort als Zustimmung vorliegt. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die am nähesten gelegene Kindertagesstätte sich in einem Abstand von 342 m zum geplanten Standort befindet.
  2. dass die erforderliche Zufahrt, Überfahrt von Flstck. 1432/73 Gemarkung Radeberg, entsprechend den Bestimmungen von §§ 4 und 2 Abs. 11 SächsBO rechtlich gesichert ist.

Hinweis:

Der geplante Standort befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Diese Angabe ist in den Antragsunterlagen zu berichtigen.

Beschluss Nr.: T008-2011

Für die geplante Erweiterung einer Antennenanlage am Schornstein, Basisstation 02 201 99 0476, Heinrich- Gläser-Straße 1, Flstck. 1404 a, 1404/1, wird folgende Zustimmung mit Nebenbestimmungen erteilt:

  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.

Nebenbestimmungen:

Die Zustimmung wird ausschließlich unter der Bedingung erteilt, dass die Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur für diesen Standort als Zustimmung vorliegt. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die am nähesten gelegene Grundschule sich in einem Abstand von 378 m zum geplanten Standort befindet.

Beschluss Nr.: T009-2011

Die Errichtung des geplanten Doppelhauses auf Flstck. 1063/2, Zur Sternwarte, wird in der vorgelegten Form befürwortet.

Radeberg, den 25.01.2011

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