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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Radeberg vom 08.10.2013

Beschluss Nr.: T075-2013

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Vergabe von Gutachterleistungen
Ermittlung der Anfangs- und Endwerte im Sanierungsgebiet "Innenstadt" Radeberg

Der Technische Ausschuss beschließt die Vergabe der Leistung zur Ermittlung der Anfangs- und Endwerte im Sanierungsgebiet "Innenstadt" Radeberg (zonales Gutachten) auf der Grundlage des vorliegenden Angebotes vom 03.07.2013 an das Sachverständigenbüro Lutz Schneider/ Projektgruppe 4 in Wilthen.

Beschluss Nr.: T077-2013

Errichtung eines Einfamilienhauses, Am Silberberg 42, Flstck. 479/8 Gemarkung Lotzdorf

  • Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB
  • Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB

Der geplanten Errichtung eines Einfamilienhauses, Am Silberberg 42, Flstck. 479/8 Gemarkung Lotzdorf wird folgende Zustimmung erteilt:

  • Befreiung von festgesetzten Bauweise „Hausgruppe“, Gestattung der Errichtung eines Einzelhauses,
  • das Einvernehmen der Gemeinde unter Anwendung von § 30 Abs. 1 BauGB.

Beschluss Nr.: T078-2013

Anbau eines Vorhauses an ein bestehendes Doppelhaus, Pillnitzer Straße 45, Flstck. 1783 Gemarkung Radeberg

  • Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB

Für den geplanten Anbau eines Vorhauses an ein bestehendes Doppelhaus, Pillnitzer Str. 45, Flstck. 1783 Gemarkung Radeberg wird folgende Zustimmung erteilt:

  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 Abs. 3 A BauGB.

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