Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Radeberg vom 08.10.2013
Beschluss Nr.: T075-2013
Vergabe von Gutachterleistungen
Ermittlung der Anfangs- und Endwerte im Sanierungsgebiet "Innenstadt" Radeberg
Der Technische Ausschuss beschließt die Vergabe der Leistung zur Ermittlung der Anfangs- und Endwerte im Sanierungsgebiet "Innenstadt" Radeberg (zonales Gutachten) auf der Grundlage des vorliegenden Angebotes vom 03.07.2013 an das Sachverständigenbüro Lutz Schneider/ Projektgruppe 4 in Wilthen.
Beschluss Nr.: T077-2013
Errichtung eines Einfamilienhauses, Am Silberberg 42, Flstck. 479/8 Gemarkung Lotzdorf
- Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB
- Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB
Der geplanten Errichtung eines Einfamilienhauses, Am Silberberg 42, Flstck. 479/8 Gemarkung Lotzdorf wird folgende Zustimmung erteilt:
- Befreiung von festgesetzten Bauweise „Hausgruppe“, Gestattung der Errichtung eines Einzelhauses,
- das Einvernehmen der Gemeinde unter Anwendung von § 30 Abs. 1 BauGB.
Beschluss Nr.: T078-2013
Anbau eines Vorhauses an ein bestehendes Doppelhaus, Pillnitzer Straße 45, Flstck. 1783 Gemarkung Radeberg
- Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB
Für den geplanten Anbau eines Vorhauses an ein bestehendes Doppelhaus, Pillnitzer Str. 45, Flstck. 1783 Gemarkung Radeberg wird folgende Zustimmung erteilt:
- Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 Abs. 3 A BauGB.