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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Radeberg vom 03.09.2013

Beschluss Nr.: T066-2013

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Antrag auf Genehmigung für die Erneuerung der marktseitigen Fenster an dem Gebäude Markt 7/8, Flurstücke 293/2 und 292/1 der Gemarkung Radeberg

  • Sanierungsrechtliche Genehmigung ( §§ 144, 145 BauGB)
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung ( §§ 172, 173 BauGB)

Für die Erneuerung der marktseitigen Fenster an dem Gebäude Markt 7/8, Flurstücke 293/2 und 292/1 der Gemarkung Radeberg, werden folgende Zustimmungen mit Auflagen/ Bedingungen nach § 145 Abs. 4 BauGB erteilt:

  • Genehmigung nach Sanierungssatzung ( §§ 144, 145 BauGB)
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172, 173 BauGB).

Auflagen/ Bedingungen in Anwendung von § 145 Abs. 4 BauGB:

Die marktseitigen Fenster des Gebäudes Markt 7/8 sind ab einer Breite von 60 cm durch außenliegende oder glasteilende Mittelstöcke und Kämpfer zu unterteilen.

Beschluss Nr.: T067-2013

Stellungnahme der Gemeinde zum Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Stadthauses, Flurstücke 241 und 242 der Gemarkung Radeberg, Pirnaer Str. 2 und 4

  • Sanierungsrechtliche Genehmigung ( §§ 144, 145 BauGB)
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung ( §§ 172, 173 BauGB)
  • planungsrechtliche Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB

Für den Neubau eines Stadthauses, Flurstücke 241 und 242 der Gemarkung Radeberg, Pirnaer Str. 2 und 4 werden folgende Zustimmungen in Abweichung vom Rahmenplan Sanierungsgebiet Innenstadt (Stand: 11/2004) und mit Auflagen/Bedingungen nach § 145 Abs. 4 BauGB erteilt:

- Genehmigung nach Sanierungssatzung ( §§ 144, 145 BauGB)

- Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172, 173 BauGB)

- Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.

Auflagen/Bedingungen nach § 145 Abs. 4 BauGB:

Die straßenseitige Fassade des eingeschossigen Gebäudes auf dem Flurstück 241 der Gemarkung Radeberg ist bis in Höhe der Traufe des zweigeschossigen Gebäudes auf dem Flurstück 242 der Gemarkung Radeberg baulich auszuführen, so dass eine Nutzung des Daches als Terrasse vom öffentlichen Straßenraum nicht einsehbar ist.

Vor der Abstimmung dieser Beschlussvorlage werden die Auflagen/Bedingungen nach § 145 Abs. 4 BauGB wie folgt geändert:

Die straßenseitige Fassade des eingeschossigen Gebäudes auf dem Flurstück 241 der Gemarkung Radeberg ist so auszuführen, dass eine Nutzung des Daches als Terrasse vom öffentlichen Straßenraum nicht einsehbar ist.

Beschluss Nr.: T068-2013

Auftragsvergabe KITA "Max und Moritz", Sanierung Haus 2, Los 22-Elektroinstallation

Der Technische Ausschuss beschließt für o.g. Bauvorhaben die Vergabe des Loses 22 –Elektroinstallation in Höhe von 137.861,95 € an die Firma Marko Thiele Elektrotechnik in 01762 Schmiedeberg.

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