Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Radeberg vom 20.08.2013
Beschluss Nr.: T060-2013
Sanierungsgebiet "Innenstadt" Radeberg
Sanierungsrechtliche Genehmigung in Anwendung von §§ 144, 145 BauGB zur Veräußerung eines Erbbaurechtes an den Flurstücke 334/1, 335, 336, 337/1 und 337/3 der Gemarkung Radeberg, Markt 1-4
Der Technische Ausschuss erteilt zum Verkauf des Erbbaurechtes an den Flurstücken 334/1, 335, 336, 337/1 und 337/3 der Gemarkung Radeberg, Markt 1-4
Kaufvertrag über ein Erbbaurecht URNr. 907/2013 vom 23.05.2013, Notar Dr. Zumpe, Meißen
Veräußerer: Projektgesellschaft Markt Radeberg GbR,
vertreten durch Herrn Dr. Wolfram Wessely
Erwerber: Volksbank Raiffeisenbank Meißen Großenhain eG,
vertreten durch Herrn Claus-Michael Zwiebel
die sanierungsrechtliche Genehmigung in Anwendung von §§ 144, 145 BauGB.
Die Erhebung eines Ausgleichsbetrages gemäß § 154 BauGB bleibt von der Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigung gemäß §§ 144, 145 BauGB zum Kaufvertrag URNr. 907/2013 vom 23.05.2013 unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei einem späteren Verkauf des Grund und Bodens die vom Gutachterausschuss des Landratsamtes Bautzen für die o. g. Flurstücke ermittelten und vorgegebenen Bodenrichtwerte maßgeblich sind.
Beschluss Nr.: T062-2013
Überplanmäßige Ausgabe für die Instandsetzung eines Teilstückes der Oststraße
Der Technische Ausschuss beschließt eine Überplanmäßige Ausgabe im Eigenbetrieb Abwasser in Höhe von 13.752,03 € für die Instandsetzung eines Teilstückes der Oststraße mit einem Asphaltüberzug.
Die Deckung erfolgt aus im Jahr 2013 nicht verbrauchten Mitteln bei der Kanalsanierung „Straße des Friedens".
Beschluss Nr.: T064-2013
Ersatzneubau der 110 - KV - Freileitung Wachau - Radeberg (Anlage 172) Mast 14 - 16, Antragsunterlagen zum Entfall von Planfeststellung und Plangenehmigung entsprechend § 74 Abs. 7 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) für eine 110 KV - Leitung
- Stellungnahme der Gemeinde
Für den geplanten Ersatzneubau der 110 - KV - Freileitung Wachau - Radeberg (Anlage 172) Mast 14 - 16, Antragsunterlagen zum Entfall von Planfeststellung und Plangenehmigung entsprechend § 74 Abs. 7 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) für eine 110 KV – Leitung wird folgende Zustimmung erteilt:
- Einvernehmen der Gemeinde
Beschluss Nr.: T065-2013
Anbau Wintergarten, Kamenzer Str. 4, Flstck. 705b Gemarkung Radeberg
- Stellungnahme der Gemeinde in Anwendung von § 36 BauGB
Für den geplanten Anbau eines Wintergartens, Kamenzer Str. 4, Flstck. 705b Gemarkung Radeberg wird folgende Zustimmung erteilt:
- Einvernehmen der Gemeinde nach § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB mit Nebenbestimmungen.
Nebenbestimmungen:
Das anfallende Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu belassen.