Skip to content

Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Radeberg vom 04.06.2013

Beschluss Nr.: T043-2013

»zurück«

Nutzungsänderung des Lidl - Marktes: Vergrößerung der Verkaufsfläche, Oberstr. 10, Flstck. 3 - 5, 7/1, 7/2, 8/3, 426, 447/1, 6, 6a Gemarkung Radeberg

  • sanierungsrechtliche Genehmigung i.V.m. §§ 144, 145 BauGB
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung "Innenstadt Radeberg" i.V.m. §§ 172, 173 BauGB
  • Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB

Für die geplante Nutzungsänderung des Lidl - Marktes: Vergrößerung der Verkaufsfläche, Oberstr. 10, Flstck. 3 - 5, 7/1, 7/2, 8/3, 426, 447/1, 6, 6a Gemarkung Radeberg werden folgende Zustimmungen mit Nebenbestimmungen erteilt:

  • sanierungsrechtliche Genehmigung i.V.m. §§ 144, 145 BauGB
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung "Innenstadt Radeberg" i.V.m. §§ 172, 173 BauGB
  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 33 Abs. 2 BauGB.

Nebenbestimmungen:

  1. Im Lageplan sind die geplanten Baumpflanzstandorte entsprechend der Planzeichnung Teil A des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 „Lidl – Lebensmittelmarkt Radeberg", Stand 20.03.2013, zu ergänzen und zu realisieren.
  2. Trotz vorhandener Einleitgenehmigung vom 11.06.2003 ist nachzuweisen, welche Schmutzwassermenge (l/s) und welche Regenwassermenge (l/s) in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet werden sollen, welche Veränderung der Einleitmengen es zum Antrag auf Einleitung aus dem Jahr 2003 geben wird und bei Erhöhung der Einleitmenge ist der Nachweis zu führen, ob das vorhandene Kanalnetz, an das angebunden ist, in der Lage ist, die Mehrmengen aufzunehmen.

Beschluss Nr.: T022-2013

Sanierungsgebiet "Innenstadt" Radeberg
Stellungnahme der Gemeinde zum Bauantrag für die Werbeanlage NKD an dem Gebäude Oberstr. 33- 35, Flurstücke 341, 344 und 345 der Gemarkung Radeberg

  • Sanierungsrechtliche Genehmigung ( §§ 144, 145 BauGB)
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung ( §§ 172, 173 BauGB)
  • Genehmigung nach § 14 Abs. 1 der Gestaltungssatzung Radeberg
  • planungsrechtliche Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB

Für die Anbringung einer Werbeanlage an das Gebäude Oberstr. 33- 35, Flurstücke 341, 344 und 345 der Gemarkung Radeberg, bestehend aus drei weißen Einzelbuchstabenanlagen „NKD" in indirekter Beleuchtung über der Ladeneingangstür, über einem Schaufenster und an der hinteren Gebäudefassade, einer Markise über einem Schaufenster mit einer Durchgangshöhe von ca. 2,30 m, einem Aufsteller (NKD-Tüte) sowie der Schaufensterfolierung werden folgende Zustimmungen in Abweichung von § 13 Abs. 5 der Gestaltungssatzung Radeberg erteilt:

  • Genehmigung nach Sanierungssatzung „Innenstadt" (§§ 144, 145 BauGB),
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung „Innenstadt" (§§ 172, 173 BauGB),
  • Genehmigung nach § 14 Abs. 1 der Gestaltungssatzung Radeberg,
  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.

Beschluss Nr.: T044-2013

Sanierungsgebiet "Innenstadt" Radeberg
Sanierungsrechtliche Genehmigung in Anwendung von §§ 144, 145 BauGB zur Grundstücksveräußerung des Flurstückes 443/g der Gemarkung Radeberg, Pulsnitzer Straße

Der Technische Ausschuss erteilt zum Verkauf des Flurstückes 443/g der Gemarkung Radeberg, Pulsnitzer Straße

Bedingter Kaufvertrag UR-Nr. 770/2012 vom 11.07.2012, Notar H.W. Lürken, Dresden

Veräußerer: Frau Ilona Hantschmann (nach Durchführung eines Aufgebotsverfahrens nach § 927 BGB)

Erwerber: WRV dritte Grundbesitz GmbH, Geschäftsführer Herr Andreas Weishaupt

die sanierungsrechtliche Genehmigung in Anwendung von §§ 144, 145 BauGB.

Beschluss Nr.: T045-2013

Neubau EFH, Oberkircher Ring, Flstck. 1218/11 Gemarkung Radeberg

  • Erteilung von 2 Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB
  • planungsrechtliche Stellungnahme nach § 36 BauGB

Für den geplanten Neubau eines Einfamilienhauses, Oberkircher Ring, Flstck. 1218/11 Gemarkung Radeberg werden folgende Zustimmungen erteilt:

  • Erteilung von 2 Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB,
  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 30 BauGB.

Beschluss Nr.: T046-2013

Antrag auf Vorbescheid, Neubau einer Kfz - Werkstatt und Lagerhalle als Ersatzneubau, Dresdener Str. 43, Flstck. 1487 a Gemarkung Radeberg

  • planungsrechtliche Stellungnahme nach § 36 BauGB

Dem Antrag auf Vorbescheid für den Neubau einer Kfz - Werkstatt und Lagerhalle als Ersatzneubau, Dresdener Str. 43, Flstck. 1487 a Gemarkung Radeberg wird folgende Zustimmung mit Nebenbestimmung erteilt:

  • Einvernehmen der Gemeinde in Anwendung von § 34 BauGB.

Nebenbestimmungen:

Die rechtliche Sicherung der Zufahrt nach den Bestimmungen von § 2 Abs. 11 SächsBO muss nachgewiesen werden.

Beschluss Nr.: T047-2013

Neubau eines Doppelhauses, Kastanienstr., Flstck. 528/72 Gemarkung Radeberg

  • planungsrechtliche Stellungnahme nach § 30 BauGB

Für den geplanten Neubau eines Doppelhauses, Kastanienstr., Flstck. 528/72 Gemarkung Radeberg wird folgende Zustimmung mit Nebenbestimmungen erteilt:

  • Einvernehmen der Gemeinde nach den Bestimmungen von § 30 BauGB.

Nebenbestimmungen:

Die erforderliche Änderung der Pflanzinsel im öffentlichem Straßenraum ist beim Bauamt der Stadt Radeberg schriftlich zu beantragen.

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der einen Garagenzufahrt im Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt ist.

Beschluss Nr.: T048-2013

Errichtung Einfamilienhaus, Oberkircher Ring, Flstck. 1224/15 Gemarkung Radeberg

  • Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB

Für die geplante Errichtung eines Einfamilienhauses, Oberkircher Ring, Flstck. 1224/15 Gemarkung Radeberg wird folgende Zustimmung erteilt:

  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 30 BauGB.

Beschluss Nr.: T050-2013

Stellungnahme der Gemeinde zum Bauantrag für die Nutzungsänderung von Geschäfts- zu Wohnräumen im Erdgeschoss, der Errichtung von Balkonen sowie dem Ersatzneubau einer Stützwand und eines Überganges, Flurstück 135 der Gemarkung Radeberg, Hauptstr. 45

  • Sanierungsrechtliche Genehmigung ( §§ 144, 145 BauGB)
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung ( §§ 172, 173 BauGB)
  • planungsrechtliche Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB

Für die Nutzungsänderung von Geschäfts- zu Wohnräumen im Erdgeschoss, der Errichtung von Balkonen sowie dem Ersatzneubau einer Stützwand und eines Überganges, Flurstück 135 der Gemarkung Radeberg, Hauptstr. 45 werden folgende Zustimmungen in Abweichung vom Rahmenplan Sanierungsgebiet Innenstadt Radeberg (November 2004) erteilt:

  • Genehmigung nach Sanierungssatzung ( §§ 144, 145 BauGB)
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172, 173 BauGB)
  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.

»zurück«