Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Radeberg vom 05.06.2012
Beschluss Nr.: T052-2012
Sanierungsgebiet „Innenstadt“ Radeberg
Antrag auf Nutzungsänderung des Erdgeschosses Mittelstr. 5, Flurstück 252 der Gemarkung Radeberg
- Genehmigung nach Sanierungssatzung (§§144,145 BauGB)
- Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172,173 BauGB)
Für die Nutzung des Erdgeschosses Mittelstr. 5 für Wohnraum, Flurstück 252 der Gemarkung Radeberg, werden folgende Zustimmungen erteilt:
- Genehmigung nach Sanierungssatzung (§§ 144, 145 BauGB),
- Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172, 173 BauGB).
Beschluss Nr.: T054-2012
Modernisierung und Anbau an ein Einfamilienhaus, Lotzdorfer Str. 17, Flstck. 52 Gemarkung Lotzdorf
- Genehmigung nach Erhaltungssatzung „Dorflage Lotzdorf“
- planungsrechtliche Stellungnahme nach § 36 BauGB
Für die geplante Modernisierung und den geplanten Anbau an das Einfamilienhaus Lotzdorfer Str. 17, Flstck. 52 Gemarkung Lotzdorf, werden folgende Zustimmungen erteilt:
- Genehmigung nach Erhaltungssatzung „Dorflage Lotzdorf“ i.V.m. §§ 172, 173 BauGB,
- Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.
Beschluss Nr.: T060-2012
Bau einer Terrasse (12 m²) mit Terrassentür und Errichtung einer Garage
(45 m²), Finkenweg 1, Flstck. 1577 Gemarkung Radeberg
- Genehmigung nach Erhaltungssatzung „Stadtrandsiedlung“ i.V.m.
§§ 172, 173 BauGB
Für die geplante Errichtung einer Terrasse (12 m²) mit Terrassentür und einer Garage (45 m²), Finkenweg 1, Flstck. 1577 Gemarkung Radeberg, wird folgende Genehmigung erteilt:
- Genehmigung nach Erhaltungssatzung „Stadtrandsiedlung“ i.V.m.
§§ 172, 173 BauGB.
Beschluss Nr.: T055-2012
Antrag auf Vorbescheid, Errichtung einer Rettungswache in zweigeschossiger Bauweise, Pulsnitzer Str., Flstck. 619/4 Gemarkung Radeberg
- Planungsrechtliche Stellungnahme nach § 36 BauGB
Für die geplante Errichtung einer Rettungswache in zweigeschossiger Bauweise, Pulsnitzer Str., Flstck. 619/4 Gemarkung Radeberg wird folgende Zustimmung erteilt:
- Einvernehmen der Gemeinde nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB.
Beschluss Nr.: T053-2012
Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienhauses, Badstr. 12, Flstck. 506 b Gemarkung Radeberg
- planungsrechtliche Stellungnahme nach § 36 BauGB
Für die geplante Errichtung eines Einfamilienhauses, Badstr. 12, Flstck. 506 b Gemarkung Radeberg, wird folgende Zustimmung erteilt:
- Einvernehmen der Gemeinde nach § 35 Abs. 2 BauGB.
Beschluss Nr.: T058-2012
Errichtung eines Einfamilienhauses, Badstr. 60, Flstck. 521/2
Gemarkung Radeberg
- Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB
Für die geplante Errichtung eines Einfamilienhauses, Badstr. 60, Flstck. 521/2 Gemarkung Radeberg wird folgende Zustimmung erteilt:
- Einvernehmen der Geminde nach § 34 BauGB.
Beschluss Nr.: T056-2012
Antrag auf Vorbescheid, Errichtung von drei Ein- oder Mehrfamilienhäusern, Schillerstr. 1, Flstck. 1372 Gemarkung Radeberg
- planungsrechtliche Stellungnahme
Für die geplante Errichtung von drei Ein- oder Mehrfamilienhäusern, Schillerstr. 1, Flstck. 1372 Gemarkung Radeberg, wird folgende Zustimmung mit Nebenbestimmungen erteilt:
- Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.
Nebenbestimmungen:
Das Wohnhaus, welches direkt an der Schillerstr. liegen soll, muss mind. 2 Geschosse in der Fassade (erlebbar von Blickrichtung Schillerstr.) aufweisen und ein Dach mit Dachneigung > 38°.
Hinweis:
Es wird empfohlen, die geplante Zufahrt an die Nordseite des Grundstückes zu legen.
Beschluss Nr.: T061-2012
Errichtung einer Photovoltaik – Anlage auf dem Hinterhaus, aufgeständert im 30°-Winkel, Langbeinstr. 2, Flstck. 360 Gemarkung Radeberg
- sanierungsrechtliche Genehmigung i.V.m. §§ 144, 145 BauGB,
- Genehmigung nach Erhaltungssatzung „Innenstadt Radeberg“ i.V.m.
§§ 172, 173 BauGB
Für die geplante Errichtung einer Photovoltaik – Anlage auf dem Flachdach des Hinterhauses, aufgeständert im 30° - Winkel, Langbeinstr. 2, Flstck. 360 Gemarkung Radeberg, werden folgende Zustimmungen erteilt:
- sanierungsrechtliche Genehmigung i.V.m. §§ 144, 145 BauGB,
- Genehmigung nach Erhaltungssatzung „Innenstadt Radeberg“ i.V.m.
§§ 172, 173 BauGB.
Beschluss Nr.: T059-2012
Kindertageseinrichtung „Am Sandberg“
Auftragsvergabe Los 3 Dachdecker- und Gründacharbeiten
Der Technische Ausschuss beschließt den Auftrag für das Los 3 Dachdecker- und Gründacharbeiten der Kita „Am Sandberg“ in Höhe von 144.013,82 EUR an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Dachtechnik Dresden GmbH aus Dresden zu erteilen.
Radeberg, den 05.06.2012