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Stadt Radeberg

Antrag auf Genehmigung eines Feuerwerks Klasse II

Außerhalb des 31.12. und 01.01. jeden Jahres dürfen Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände nur zu besonderen Anlässen von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, und mit einer Ausnahmegenehmigung abgebrannt werden. Auch zum so genannten Böllern bedarf es dieser Erlaubnis.

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern durch den Fachhandel erfolgt während des Jahres nur mit einer entsprechenden Genehmigung.

Der Antrag

Die Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen von Feuerwerken der Klasse II durch Privatpersonen ist beim Ordnungsamt der Stadt Radeberg zu beantragen.

-    Formular    -

Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor dem Feuerwerkstermin einzureichen.
Soll das Feuerwerk nicht auf dem eigenen Grundstück abgebrannt werden, ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers beizufügen.

Gebühren

Die Gebühren für einen solchen Genehmigungsbescheid betragen 40,00 €.