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Stadt Radeberg

Antrag auf Erteilung einer Plakatierungserlaubnis

Antrag auf Erteilung einer Plakatierungserlaubnis

Voraussetzungen

Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn straßenrechtliche Belange, insbesondere die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (Fußgänger und Fahrzeuge), aber auch des Straßen- und Stadtbildes nicht entgegenstehen.

Durch die Sondernutzung dürfen andere Nutzungen nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden. Grundsätzlich sind die Bedingungen für Kurzzeitwerbung im Stadtgebiet Radeberg zu beachten.

Gebühren

Die Plakatierung stellt eine Sondernutzungserlaubnis dar und ist gebührenpflichtig.

Pro Plakat und Tag wird eine Gebühr von 0,51 € angesetzt.

Es handelt sich um eine einseitige Plakatierung, bei 2 Stück pro Standort – doppelseitig – ist auch die zweifache Menge anzugeben.

Der Antrag

Anträge auf Plakatierung sind mindestens 2 Wochen vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung einzureichen.

Weitergehende Plakatierung als die in der Genehmigung genannte ist unzulässig.

Widerrechtlich angebrachte Plakate werden durch die Stadt Radeberg auf Kosten des Verursachers ohne gesonderte Aufforderung und unverzüglich entfernt.

Zu beachten sind grundsätzlich die Bedingungen für Kurzzeitwerbung im Stadtgebiet Radeberg.