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Stadt Radeberg

Untere Straßenverkehrsbehörde

Verkehrsrechtliche Anordnung Verkehrsraumeinschränkung

Bedeutung

Es ist generell für jede Maßnahme, die in den öffentlichen Verkehrsraum eingreift, ein Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung Radeberg zu stellen.

Der Antrag

Als Mindestantragsfrist für alle Maßnahmen gilt ein Zeitraum von 10 Werktagen. Ausnahmen davon sind abschließend nur in folgenden zwei Fällen möglich:

  1. sofortiges Tätigwerden im Havariefall notwendig; Verfahren dann: sofortige telefonische Anzeige; schriftlichen Antrag umgehend nachreichen
  2. Maßnahmen, welche im Vorfeld durch Beratung und/ oder Begehung im Detail abgestimmt sind und die Baudurchführung keine davon abweichenden Maßnahmen erfordert

Der Antrag ist vom Bauleiter oder einer von ihm damit beauftragten Person zu unterzeichnen.

Ein unvollständiger Antrag kann nicht bearbeitet werden! Liegt eine Planung in Bauabschnitten vor, so ist eine Verkehrsführung bezogen auf jeden einzelnen Bauabschnitt anzugeben.

Die Verkehrsraumeinschränkung

... darf grundsätzlich erst nach Zustellung der verkehrsrechtlichen Anordnung erfolgen, da der Genehmigungsbescheid auf der Baustelle vorhanden sein muss. Verantwortlich für die Einhaltung der im Genehmigungsbescheid erteilten Auflagen und ordnungsgemäße Absicherung der Baustelle ist der im Bescheid angegebene Bauleiter. Sollte sich zeigen, dass der genehmigte Zeitraum zur Beendigung der Arbeiten nicht ausreicht, ist rechtzeitig vor Beendigung der Maßnahme ein begründeter Antrag auf Verlängerung zu stellen.