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Stadt Radeberg

Winterdienst

Informationen und Hinweise zum Winterdienst

Der Winterdienst ist in der Räum- und Streupflichtsatzung der Stadt Radeberg (PDF) vom 23.10.2002 geregelt. Die Verordnung legt u. a. die Zeiten der Räum- und Streupflicht sowie den Einsatz von geeigneten Streumitteln fest.

Wer ist räum- und streupflichtig?

Für die Staatsstraßen sind die Straßenmeistereien zuständig, für alle anderen Haupt- und Nebenstraßen sowie die Ortsverbindungsstraßen ist die Stadt Radeberg verantwortlich. Nach § 51, Abs. 4 Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2016 (SächsGVBl. S. 78) geändert wurde, ist die Große Kreisstadt Radeberg verpflichtet: "nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit den Winterdienst durchzuführen, soweit dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist." Die Stadtverwaltung Radeberg hat den Stadtwirtschaftshof Radeberg beauftragt, den Winterdienst durchzuführen.


Die Grundstückseigentümer sind verantwortlich für den Winterdienst auf den an das Grundstück anliegenden:

  •     Gehwegen (Fußwegen),
  •     Radwegen und
  •     begehbaren Seitenstreifen an Straßen, wo es keine Gehwege gibt.

Wann muss der Winterdienst durchgeführt werden?

Werktags müssen die Bearbeitungsflächen bis 07:00 Uhr und sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Die Räum- und Streupflicht endet 20:00 Uhr.

Wie muss der Schnee beräumt werden?

Die Fußwege sind in einer Breite von einem Meter zu räumen. Der anfallende Schnee kann an den Gehwegrand geschoben werden. Bei Straßen ohne Gehweg ist der Schnee zum Straßenrand zu schieben. Der Schnee darf nicht in das Schnittgerinne geschoben werden.

Was darf gestreut werden?

Zum Streuen ist auf Gehwegen Splitt oder Sand zu verwenden. Bei Glatteisbildung, wenn Splitt oder Sand unwirksam sind, darf Auftausalz sparsam zum Einsatz kommen.

Wie ist der Winterdienst durch den Stadtwirtschaftshof organisiert?

Durch den Stadtwirtschaftshof Radeberg wird der Winterdienst auf 202 Straßen, 120 Gehwegen an städtischen Grundstücken und ca. 20 Plätzen / Parkplätzen sowie an allen Bushaltestellen im Stadtgebiet Radeberg und in den Ortsteilen Großerkmannsdorf, Liegau-Augustusbad und Ullersdorf ausgeführt. Weiterhin wird der Winterdienst an den Grund- und Oberschulen durchgeführt. Ebenfalls werden die Freiwilligen Feuerwehren bei der Räum- und Streupflicht unterstützt.

Der Stadtwirtschaftshof Radeberg ist im Rahmen seiner technischen und organisatorischen Möglichkeiten sowie der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bemüht, die Straßen fahrbereit zu halten, kann jedoch nicht überall gleichzeitig sein. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten wurden die Winterdienststrecken in zwei Kategorien eingeteilt (Kategorie A und B).

Hauptverkehrsstraßen, Schulwege, Zuwegungen zu öffentlichen Gebäuden/Einrichtungen und bekannte Gefahrenstellen sind in die Kategorie A eingestuft. Nebenstraßen und Wohngebiete in die Kategorie B.

Für den Ablauf bedeutet dies, Straßen und Wege der Kategorie A werden unmittelbar mit Beginn des Winterdiensteinsatzes geräumt. Straßen und Wege der Kategorie B erst nachdem die Befahrbarkeit aller Bearbeitungsflächen in der Kategorie A hergestellt ist.

Bei extremen Witterungsbedingungen kann es auch dazu kommen, dass Flächen der Kategorie B erst an darauffolgenden Tagen bearbeitet werden können.

In den nachfolgenden Dateien sind alle Straßen alphabetisch geordnet mit der jeweiligen Zuständigkeit (Stadtverwaltung Radeberg, Landratsamt Bautzen-Straßenmeisterei) sowie den geltenden Bearbeitungskategorien A und B aufgeführt. Ebenfalls enthalten sind Straßen, die durch andere Dienstleister bearbeitet werden.

Radeberg
Großerkmannsdorf
Liegau-Augustusbad
Ullersdorf

Radwege werden aus Kapazitätsgründen mit nachgelagerter Priorität bearbeitet. Wir bitten hierfür um Verständnis.

Der Schneepflug schiebt mir alles wieder zu!

Die Straßenmeisterei, der Stadtwirtschaftshof sowie alle anderen Dienstleister sind schon früh unterwegs, damit es auch im morgendlichen Berufsverkehr möglichst rund läuft. Trotz allem kann es sein, dass noch nicht das gesamte Straßennetz geräumt ist, bevor die Anlieger ihre Einfahrten und Gehwege freischaufeln. Dann kann es leider vorkommen, dass das Räumfahrzeug alles wieder zuschiebt. Wir bitten Sie an dieser Stelle herzlich um Verständnis und Entschuldigung.

Räumfahrzeuge und Schnee benötigen Platz

Bitte nutzen Sie nur ausgewiesene Parkflächen, damit die Einsatzfahrzeuge gut durchkommen. Parken Sie außerdem möglichst weit am Fahrbahnrand, um eine Durchfahrtsbreite von 3,50 Metern zu gewährleisten. Grundstückseigentümer werden des Weiteren gebeten, ihre Fahrzeuge im eigenen Grundstück zu parken.


In Straßen ohne Wendemöglichkeit sowie in Zufahrten kann meistens kein Winterdienst durchgeführt werden. Ursächlich hierfür ist, dass Einsatzfahrzeuge gemäß § 9 Abs. 5 StVO, § 10 StVO sowie § 46 Abs. 1 Gesetzliche Unfallversicherung ohne Einweiser an Bord nicht rückwärtsfahren dürfen. Aufgrund des Umfanges der zu räumenden Strecken ist es erforderlich, die meisten Fahrzeuge ohne Beifahrer (Einweiser) zu besetzen.


In Bereichen, in denen für zusammengeschobenen Schnee keinen Platz vorhanden ist, kann ebenfalls kein Winterdienst erfolgen. Auch hierfür bitten wir um Verständnis.