Aufgepasst! |
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Alle sollten auf das Ruhebedürfnis der Anwohner Rücksicht nehmen. Es ist untersagt, Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegenstände auf oder neben die Wertstoffcontainer zu stellen. Insbesondere ist es untersagt, öffentliche Straßen, Gehwege und Grün- und Erholungsanlagen durch weggeworfene Abfälle zu beschmutzen. Sollte eine Entleerung der Wertstoffcontainer einmal nicht planmäßig erfolgen, besteht die Möglichkeit, einen anderen Standplatz mit Wertstoffcontainern in der Stadt Radeberg aufzusuchen um Ihre Wertstoffe ordnungsgemäß entsorgen zu können. Es ist weiterhin nicht gestattet, größere Abfallmengen in die zur allgemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einzubringen. Insbesondere ist das Einbringen von in Haushalten oder Gewerbebetrieben angefallenen Abfällen untersagt. Verstöße gegen den § 13 der Polizeiverordnung der Stadt Radeberg werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet. |
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| Radeberg, den 19.04.2010 | |