Bekanntmachung eines Urteiles zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Radeberg (WasVS) vom 22. Januar 2003 |
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In der Verwaltungsrechtssache wegen Nichtigkeit der Trinkwassersatzung (Az.: 5 D 15/04) hat der 5. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes durch den Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht Raden, die Richterin am Verwaltungsgericht Düvelshaupt, die Richterin am Verwaltungsgericht Burtin, die Richterin am Oberverwaltungsgericht Drehwald und die Richterin am Oberverwaltungsgericht Hahn ohne mündliche Verhandlung am 21. April 2010 für Recht erkannt: „§§ 24 bis 32 der Wasserversorgungssatzung der Stadt Radeberg (WasVS) vom 22. Januar 2003 werden für unwirksam erklärt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen.“
Gerhard Lemm |
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Radeberg, den 15.07.2010 |
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