Bekanntgabe der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Radeberg vom 30.04.2008

 

Beschluss Nr. SR058-2008

Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 175.594,28 € für den Kauf eines Drehleiterfahrzeuges DLA (K) 23/12.
Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

25.594,28 €
Mehrkosten gegenüber den 600.000,00 € im Haushalt veranschlagten Mitteln und 150.000,00 € fehlende Fördermittel.
Die Deckung erfolgt aus der allgemeinen Rücklage der Stadt Radeberg.

 

Beschluss Nr.  SR059-2008

Der Stadtrat erteilt der Firma IVECO MAGIRUS Brandschutztechnik GmbH, Graf-Arco-Str. 30, 89079 Ulm den Auftrag zur Lieferung einer DLA (K) 23/12 entsprechend des abgegebenen Angebotes Nr. 224316/1 mit Automatikgetriebe und Gelbatterie (Aufpreis 886,55 € Brutto) zum Gesamtpreis von:  625.594,28 €

 

Beschluss Nr.  SR045-2008

Der Stadtrat beschließt die Widmung eines zusätzlichen Dienstraumes -Festsaal- im Schloss Klippenstein zur Durchführung von Eheschließungen ab dem 01.08.2008.
Dem Standesbeamten ist bei Eheschließungen das Haus- und Sachrecht einzuräumen.
Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.
Der Beschluss Nr. 49/03 tritt zum 01.08.2008 außer Kraft.

 

Beschluss Nr.  SR046-2008

Der Stadtrat beschließt die Erhebung folgender zusätzlicher Kosten für den auf Wunsch der Eheschließenden bereitgestellten Festsaal im Schloss Klippenstein.

100 € pro Eheschließung

Diese 100 € beinhalten die Raummiete und den für den Anlass vorbereiteten Raum. Damit tritt der Beschluss 50/03 außer Kraft.

 

Beschluss Nr.  SR035-2008

Der Stadtrat beschließt, dass im elektronischen Bundesanzeiger das Ende der Konzessionsverträge mit der ENSO Strom AG über die Versorgung der Stadt Radeberg und den ehemaligen Gemeinden Großerkmannsdorf, Liegau-Augustusbad sowie Ullersdorf mit Strom mit Ablauf des 31.12.2010 öffentlich bekannt gemacht werden soll. Die Stadt Radeberg beabsichtigt, einen neuen Strom-Konzessionsvertrag mit einer 20-jährigen Laufzeit abzuschließen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das Verfahren entsprechend § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz EnWG einzuleiten.

 

Beschluss Nr.  SR036-2008

Der Stadtrat beschließt, dass die Konzessionsverträge mit der ENSO Erdgas GmbH über die Versorgung der Stadt Radeberg und den ehemaligen Gemeinden Großerkmannsdorf sowie Ullersdorf mit Gas vorfristig mit Ablauf des 31.12.2010 beendet werden sollen und die Beendigung im elektronischen Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht werden soll. Die Stadt Radeberg beabsichtigt, einen neuen Gas-Konzessionsvertrag mit einer 20-jährigen Laufzeit abzuschließen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das Verfahren entsprechend § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz EnWG einzuleiten.

 

Beschluss Nr.  SR048-2008

Der Stadtrat der Stadt Radeberg befürwortet die Auflösung des Zweckverbandes Energie Ostsachsen und stimmt der damit verbundenen Vermögensauseinandersetzung lt. Anlage zur Beschlussvorlage zu.
Er legitimiert den Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Energie Ostsachsen die Auflösung des Zweckverbandes zu beschließen und die Unterzeichnung der Auseinandersetzungsvereinbarung vorzunehmen.

 

Beschluss Nr.  SR049-2008

Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die für einen Beitritt der Stadt zu der „Kommunale Beteiligungsgesellschaft an der Energieversorgung Sachsen/Ost mbH“ (KBO) erforderlich sind. Hierzu gehört insbesondere die Einbringung der Aktien an der künftigen ENSO AG, die die Stadt im Zuge der Auflösung des Zweckverbandes Energieversorgung Ostsachsen erwerben wird.

  

Beschluss Nr.  SR060-2008

Der Stadtrat beschließt den Tausch des kommunalen Flurstückes 278/1 der Gemarkung Radeberg gegen die Gehwegflurstücke 280/4 und 280/5 der Gemarkung Radeberg, welche sich noch im Eigentum der Sächs. Flachglasverarbeitungswerk GmbH (vertreten durch die Rechtsanwälte Schultze & Braun) befinden.
Der Grundstückstausch erfolgt gegen eine Wertausgleichszahlung in Höhe von 3.000,00 Euro (ca. 34,00 Euro/m²) an die Stadt Radeberg.
In den abzuschließenden Tauschvertrag ist eine Mehrerlösklausel aufzunehmen, für den Fall, dass das Flurstück 278/1 innerhalb der nächsten 10 Jahre für mehr als 34,00 Euro/m² veräußert wird.
Die Grunderwerbsnebenkosten sind von den Vertragsparteien anteilig zu zahlen.

 

Beschluss Nr.  SR055-2008

Der Stadtrat beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 46.863,00 EUR zur Finanzierung der Baumaßnahme „Fahrbahnerneuerung Heinrich-Gläser-Straße, 2. Bauabschnitt“.
Die Deckung des Betrages erfolgt aus der Rücklage der Stadt Radeberg.

 

Beschluss Nr.  SR056-2008

Der Stadtrat beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 17.000,- EUR zur Finanzie-rung von Baugrunduntersuchungen für mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Regenentwässerung im Wohngebiet zwischen Dorfstraße und Golfplatz in Ullersdorf.
Die Deckung erfolgt aus Einnahmen beim Verkauf von Grundstücken im Wohngebiet „Am Golf-platz“ in Ullersdorf und wird dem Eigenbetrieb Abwasser als Vorfinanzierung aus dem Haushalt zur Verfügung gestellt.

 

Beschluss Nr. SR063-2008

Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe für den Ausbau des Dachgeschosses der Pestalozzi-Mittelschule in Höhe von 63.885,29 EUR. Die Deckung erfolgt durch Entnahme aus der Rücklage der Stadt Radeberg.

 

Beschluss Nr.  SR054-2008

In Anwendung von § 12 Abs. 6 BauGB wird der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 3 „Eigenheimbau Kleinerkmannsdorf“, Ortsteil Großerkmannsdorf, in Kraft getreten am 24.08.1993, aufgehoben.

 

Beschluss Nr.  SR061-2008

1.      Folgende Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungsplangebiete werden aufgehoben:
B-Pläne Nr. 17, 24, 28, 32, 33, 36, 38, 43, 46.

2.      Die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes Nr. 51 in Anwendung von § 9 Abs. 2 a BauGB „Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche“ wird beschlossen. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches wird durch beiliegende Planzeichnung bestimmt (Anlage 1 zur Beschlussvorlage).

3.      Ziel dieses Bebauungsplanes ist es, auf Grundlage der Ergebnisse des in Bearbeitung befindlichen Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Radeberg, Regelungen zur Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung zu treffen.

 

Beschluss Nr.  SR062-2008

1.      Zur Sicherung der Planung im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 51 „Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche “ wird die Satzung über einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB beschlossen (siehe Anlage 1 zur Beschlussvorlage).

2.      Die Veränderungssperre gilt für den Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 51 „Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche “ (siehe Anlage 1 zur Beschlussvorlage).

3.       Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher rechtsmäßig ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

4.       Diese Veränderungssperre tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung für das von der Veränderungssperre betroffene Gebiet rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch 2 Jahre nach ihrem Inkrafttreten, wenn keine Verlängerung nach § 17 Abs. 1 und 2 BauGB beschlossen wurde.

 

Beschluss Nr.  SR065-2008

Informationsvorlage

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass das Landratsamt Kamenz als Rechtsaufsichtsbehörde nach §109 Sächs. Gemeindeordnung den Abschluss der überörtlichen Prüfung der Bauausgaben der Jahre 1999 bis 2003, die im Jahr 2006 durch das Rechnungsprüfungsamt Löbau durchgeführt wurde, bestätigt.

 

Beschluss Nr.  SR050-2008

Der Stadtrat beschließt das Ausscheiden der beratenden Bürgerin Frau Katrin Koitzsch aus dem Verwaltungsausschuss der Stadt Radeberg aus wichtigem Grund gemäß § 18 Absatz 1 Punkt 4 SächsGemO zum 01. Mai 2008.

 


Zurück