Bekanntgabe der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Radeberg vom 24.09.2008

 

Beschluss Nr.: SR129-2008

Der Stadtrat wählt nach traditionellem Ansatz das älteste Mitglied des Stadtrates, in diesem Fall, Herrn Dr. Peter Kemnitz zur Vereidigung und Verpflichtung des Bürgermeisters nach § 51 Abs. 6 SächsGemO

Nach der Wahl erfolgt die Verpflichtung des Bürgermeisters

Herr Dr. Kemnitz verpflichtet den Bürgermeister, Herrn Lemm, wie folgt:

Ich erinnere Sie an den Eid, den Sie im August 1994 ablegten und verpflichte Sie, indem Sie mir bitte nachsprechen:

„Hiermit verpflichte ich mich, meinen Amtspflichten zum Wohle der Stadt Radeberg und ihren Einwohnern nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen.“

Herr Lemm spricht die Verpflichtung nach.

Beschluss Nr.: SR100-2008

Der Stadtrat der Stadt Radeberg wählt gemäß Betriebssatzung des Eigenbetriebes Stadtwirt­schaftshof Frau Katja Böhm, wohnhaft in Dresden, ab dem 01.08.2008 zur Betriebsleiterin des Eigenbetriebes Stadtwirtschaftshof Radeberg.

Beschluss Nr.: SR108-2008

Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 70.000,00 € zur Deckung der 2. Rate in Höhe von 140.000,00€ lt. Vereinbarung mit dem Landkreis Kamenz zur Mitfinanzierung der 3-Feld-Sporthalle am Berufsschulzentrum in Radeberg. Die Deckung erfolgt aus der Spende der Radeberger Exportbierbrauerei.

Beschluss Nr.: SR109-2008

Der Stadtrat beschließt die Veräußerung des Flurstückes 109 der Gemarkung Liegau-Augustus­bad mit einer Größe von 4.140 m² als Gartenland mit einem Preis von 0,40 Euro/m² und damit zum Verkaufspreis in Höhe von 1.656,00 Euro zuzüglich Grunderwerbsnebenkosten an

Frau Jeannette Franke aus 01454 Radeberg, OT Liegau-Augustusbad

Die Käuferin übernimmt die bestehenden Pachtverträge.

Die Käuferin verpflichtet sich, nach Erwerb des Grundstückes eine eigenständige Wasserversor­gung zu gewährleisten.

Beschluss Nr.: SR111-2008

Der Stadtrat beschließt die Veräußerung des Grundstückes Hauptstraße 41, Flurstück 61 der Ge­markung Liegau-Augustusbad, mit einer Größe von 1.830 m² mit aufstehendem Wohngebäude zum Verkaufspreis nach Verkehrswertgutachten in Höhe von 97.000,00 Euro zuzüglich Grund­erwerbsnebenkosten an

Fam. Martin Wallmann aus Dresden.

Denkmalschutzrechtliche Bestimmungen sind zwingend einzuhalten.

Den zwei Pächtern der Kleingärten, die sich auf dem Grundstück befinden, wird eine Übergangs­frist von einer Vegetationsperiode eingeräumt. Während dieser Zeit ist die Versorgung mit Wasser aus der Hauswasseranlage (Brunnen) zu gewähren.

Beschluss Nr.: SR114-2008

Der Stadtrat beschließt folgende Verordnung über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2008:

(siehe Anlage 1)

Die Verordnung über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage im Jahr 2008 vom 30.01.2008 tritt außer Kraft.

Beschluss Nr.: SR116-2008

Der Stadtrat beschließt folgende Änderungssatzung der Stadt Radeberg über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Aufgaben.

Änderungssatzung der Stadt Radeberg über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Aufgaben

Die Anlage 2 – Kommunales Kostenverzeichnis (KommKVz) wird um die Laufende Nummer
6.  Rechtsbehelfe wie folgt ergänzt:

6. Rechtsbehelfe

Entscheidung über förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte der Stadt Radeberg in weisungsfreien Angelegenheiten, soweit der Widerspruch erfolglos bleibt und sich nicht etwas aus §§ 4,11 SächsVwKG ergibt

Eineinhalbfache der vollen für die Amtshandlung festzusetzenden Verwaltungsgebühr Mindestgebühr 10,00 EUR

Radeberg, den 26.09.2008                                                                            Gerhard Lemm
                                                                                                                      Bürgermeister

Beschluss Nr.: SR118-2008

Entwurf der ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplans für die Planungsregion Oberlausitz – Niederschlesien,

·           erneute Anhörung und Beteiligung gemäß § 6 Abs. 4 des Gesetzes für Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen, Beschluss 550 der 59. Verbandsversammlung am 10. Juli 2008

Der Stadtrat beschließt die Stellungnahme der Stadt Radeberg:

Die Ergänzung von Ziel Z 9.12 (alt), neu Z 9.13, um die Straßenbaumaßnahme der S 95, Ortsumgehung Radeberg „Südspange“ sowie in der Karte „Raumordnung“ die Wiederaufnahme des Hüttertales als „Landschaftsbild / Landschaftserleben“ werden begrüßt.

Vermisst werden die Einarbeitungen aller anderen Punkte der Stellungnahme der Stadt Radeberg vom 13.12.2007 (z.B. Ergänzung der Südspange in der Karte „Straßennetzausbau“). Da aus den vorgelegten Unterlagen nicht ersichtlich ist, in wieweit die anderen Punkte der Stellungnahme der Stadt Radeberg vom 13.12.2007 in die Gesamtfortschreibung eingearbeitet wurden, behält diese nach wie vor ihre Gültigkeit.

Beschluss Nr.: SR120-2008

Der Stadtrat beschließt, die Architekturleistungen (Leistungsphase 4-8 der HOAI) zur Planung der Sanierung des Sportbeckens einschließlich der Freianlagen in Höhe von 152.379,49 EUR, an das Architekturbüro Lunze Architekten zu vergeben.

Der Stadtrat beauftragt den 1. Leistungsabschnitt für das Jahr 2008 in Höhe von 46.000,00 EUR.

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den 2. Leistungsabschnitt in Höhe von 106.379,49 EUR vorbehaltlich der Rechtswirksamkeit der Haushaltssatzung 2009/2010 im Januar 2009 zu beauftragen.

Beschluss Nr.: SR119-2008

Der Stadtrat bestätigt das wirtschaftlichste Angebot für das Los 3 Roh-, und Tiefbauarbeiten, Freianlagen der Firma EUROVIA VBU GmbH in Höhe von 488.309,03 EUR.

Der Stadtrat beauftragt den 1. Bauabschnitt für das Jahr 2008 in Höhe von 280.000 EUR.

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den 2. Bauabschnitt in Höhe von 208.309,03 EUR vorbehaltlich der Rechtswirksamkeit der Haushaltssatzung 2009/2010 im Januar 2009 zu beauftragen.

Beschluss Nr.: SR121-2008

Der Stadtrat bestätigt das wirtschaftlichste Angebot für das Los 4 Edelstahlbecken der Firma esm GmbH in Höhe von 779.926,00 EUR.

Der Stadtrat beauftragt den 1. Bauabschnitt für das Jahr 2008 in Höhe von 200.000,00 EUR.

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den 2. Bauabschnitt in Höhe von 579.926,00 EUR vorbehaltlich der Rechtswirksamkeit der Haushaltssatzung 2009/2010 im Januar 2009 zu beauftragen.

Beschluss Nr.: SR122-2008

Der Stadtrat bestätigt das wirtschaftlichste Angebot für das Los 5 Badewasseraufbereitungsanlage der Firma HPE in Höhe von 275.683,97 EUR.

Der Stadtrat beauftragt den 1. Bauabschnitt für das Jahr 2008 in Höhe von 50.000,00 EUR.

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den 2. Bauabschnitt in Höhe von 225.683,97 EUR vorbehaltlich der Rechtswirksamkeit der Haushaltssatzung 2009/2010 im Januar 2009 zu beauftragen.

Beschluss Nr.: SR117-2008

Der Stadtrat beschließt - vorbehaltlich der Erteilung der Baugenehmigung durch das LRA Bautzen - den Auftrag für das Los 1 Rückbau-, Erd-, Beton- und Maurerarbeiten für die Maßnahme Erweiterung Hort Grundschule Süd in Höhe von 126.968,74 EUR an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma

Uwe Riße Hoch- und Tiefbau GmbH

aus Klipphausen zu erteilen.

 

 


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